Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Sofia

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Visa (nicht für Working Holiday Visa)

Sind Sie EU-BÜRGER (Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaats der EU)? Sie genießen Freizügigkeit und benötigen kein Visum und daher auch keinen Termin.

1. Aufenthalte bis zu 90 Tage ("Schengen-.Visa")

Sind Sie NICHT-EU-BÜRGER, verfügen über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bulgarien und möchten für eine Besuchs-oder Geschäftsreise oder aus touristischen Gründen höchstens 90 TAGE pro Halbjahr nach Deutschland reisen? Sie benötigen ein Visum. Hier finden Sie alle Informationen zum Verfahren und den vorzulegenden Unterlagen. Wenn Sie Ihren Antrag ausgefüllt und alle Dokumente beisammen haben, müssen Sie zur Beantragung des Visums persönlich vorsprechen. Zur Terminvereinbarung drücken Sie bitte auf "Weiter".

Sind Sie NICHT-EU-BÜRGER und verfügen über KEINEN GÜLTIGEN AUFENTHALTSTITEL für Bulgarien? Eine Visumausstellung und eine Terminvereinbarung in der Deutschen Botschaft Sofia sind grundsätzlich nicht möglich. Für Sie ist die Deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland zuständig. Bitte wenden Sie sich an diese Vertretung.

Ab dem 31. März 2024 werden die Personenkontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen zwischen Bulgarien und Rumänien und den anderen Staaten des Schengen-Raums abgeschafft.

Inhaber gültiger bulgarischer Aufenthaltstitel und nationaler Visa für den langfristigen Aufenthalt, können sich dann gem. Art. 21 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) aufgrund dieser Dokumente sowie eines gültigen und anerkannten Reisedokuments bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen frei im Hoheitsgebiet der anderen Schengen-Staaten bewegen, sofern sie die Einreisevoraussetzungen gem. Art. 6 des Schengener Grenzkodex erfüllen. Dabei ist es unerheblich, ob sie sich 90 Tage durchgehend in den anderen Staaten des Schengen-Raums aufhalten oder mehrmals ein- und ausreisen.
D.h. ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie kein Schengenvisum mehr für die Einreise in die anderen Schengenländer. Dies gilt nur für Kurzaufenthalte für touristische Zwecke oder Besuchs-/Geschäftsreisen. Wenn Sie in Deutschland zu Arbeitszwecken einreisen wollen, benötigen Sie in der Regel weiterhin ein Visum.

2. Aufenthalte über 90 Tage ("Nationale Visa")

Sind Sie NICHT-EU-BÜRGER, verfügen über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bulgarien und möchten LÄNGER ALS 90 TAGE in Deutschland bleiben und / oder zu Arbeitszwecken nach Deutschland einreisen? Sie benötigen ein Visum. Hier finden Sie alle Informationen zum Verfahren und den vorzulegenden Unterlagen. Wenn Sie Ihren Antrag auf deutsch oder englisch ausgefüllt und alle Dokumente beisammen haben, müssen Sie zur Beantragung des Visums persönlich vorsprechen. Zur Terminvereinbarung drücken Sie bitte auf "Weiter".

FÜR DIE BEANTRAGUNG EINES WORKING HOLIDAY VISUMS BENUTZEN SIE BITTE DIE DAFÜR VORGESEHENE KATEGORIE!

 

Bitte nehmen Sie auch die Informationen zum Datenschutz zur Kenntnis.

 




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