Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Valletta
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Termine für eine Visumbeantragung können nicht direkt gebucht werden; Sie müssen Ihren Wunsch nach Erhalt eines Termins zunächst in einer Warteliste registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung weist die Botschaft Ihnen unter Berücksichtigung der verfügbaren Kapazitäten automatisch einen Termin zu. Derzeit müssen Sie davon ausgehen, dass die Botschaft Ihnen einen Termin
- im Fall, dass Sie eine Beschäftigung als Berufskraftfahrer ausüben möchten, innerhalb eines Jahres
- im Fall, dass Sie eine Beschäftigung als Pflegekraft, die noch eine Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen muss, ausüben möchten in ca. 19 Wochen
- in sonstigen Fällen in ca. 27 Wochen
wird zuweisen können. Durch Terminstornierungen kann sich die Wartezeit verkürzen.
Klicken Sie auf "Neuer Termin", wenn Sie sich auf unserer Warteliste registrieren möchten. Für die Registrierung benötigen Sie u.a. Ihre persönlichen Daten, die Daten zu Ihrem Reisepass und zu Ihrer maltesischen Aufenthaltserlaubnis sowie eine E-Mail-Adresse. Bitte geben Sie alle Angaben genau wie aus dem Reisepass ersichtlich und in lateinischen Buchstaben ein. Nehmen Sie bitte für jede antragstellende Person eine eigene Registrierung vor.
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie innerhalb von ca. 30 Minuten eine Bestätigungsmail zu Ihrer Registrierung. Bitte überprüfen Sie deren Eingang (ggf. auch im Spam-/Junk-Ordner).
Die Mitteilung mit den genauen Daten des Termins wird Ihnen ca. 2-3 Wochen vor dem Termin übersandt. Stellen Sie sicher, dass Ihre bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse bis zur Wahrnehmung des Termins bestehen bleibt. Bei einem Wechsel der E-Mail-Adresse nach Registrierung müssen Sie Ihre bestehende Registrierung stornieren und eine erneute Registrierung vornehmen.
Bitte beachten Sie:
- Die deutsche Botschaft Valletta ist in Visumangelegenheiten nur dann örtlich zuständig, wenn die antragstellende Person sich gewöhnlich, zumindest aber rechtmäßig in Malta aufhält. Zum Nachweis des gewöhnlichen/rechtmäßigen Aufenthalts in Malta muss die antragstellende Person grundsätzlich in Besitz einer seit mindestens 6 Monaten gültigen maltesischen Aufenthaltserlaubnis (Maltese residence card) sein. Dies gilt auch für Personen, die ein Visum im Rahmen des Working-Holiday-Visa-Programms beantragen möchten. Sind Sie nicht in Besitz einer gültigen maltesischen Aufenthaltserlaubnis, bitten wir Sie, von einer Registrierung auf unserer Warteliste Abstand zu nehmen.
- Beabsichtigen Sie, sich zu einem der nachfolgend genannten Aufenthaltszwecke in Deutschland aufzuhalten:
- Arbeitsaufnahme als Fachkraft mit beruflicher Qualifikation (§ 18a AufenthG)
- Arbeitsaufnahme als Fachkraft mit akademischer Qualifikation (§18b AufenthG)
- Chancenkarte/Arbeitsplatzsuche (§ 20a AufenthG)
- Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG)
- Familiennachzug (§§ 28, 30, 32, 36 AufenthG)
- Studium (§ 16b AufenthG)
- Beschäftigung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung (§ 19c Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 6 BeschV) ?
Dann bitten wir sie, den Visumantrag im Auslandsportal zu stellen. Von dort erhalten Sie zu gegebener Zeit auch den Termin. Eine Registrierung auf der Warteliste ist für diese Kategorien nicht mehr möglich.
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