Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — New York
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Einen neuen Antrag stellen (ausgenommen Erklärungserwerb)
Abholung von Urkunden (ausgenommen Beibehaltungsgenehmigungen)
Erklärungserwerb
Anträge nach Art. 116 (2) GG bei bereits erfolgter Einbürgerung von Eltern, Geschwistern oder Kindern