Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Accra

Bitte wählen Sie einen Bereich aus

Schengenvisum (kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen)

WICHTIGE INFORMATION:

Aktuelle Informationen zu Reisen während der COVID-19-Pandemie finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

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Kurzzeitvisa für Aufenthalte für bis zu 90 Tage innerhalb des Schengen-Raums.

 

Dieses Visum ist zu beantragen bei:

- Besuch von Freunden, Verwandten, etc.

- Geschäftsreisen

- Teilnahme an Konferenzen

- Messebesuch

- medizinischen Behandlungen

- touristischem Aufenthalt

- Sport- oder sonstigen Wettkämpfen

Bitte lesen Sie die untenstehenden Informationen BEVOR Sie einen Termin buchen!

Die folgenden Personengruppen sind von der Buchung eines Termins zur Beantragung eines Schengenvisums ausgenommen:

  • Vielreisende, die in den letzten 3 Jahren, mindestens: 2 Schengen-Visa oder 1 Ein- oder Mehrjahresschengen-Visum oder 1 Schengen-Visum und 1 Visum von UK, Irland, USA, Kanada, Japan, Australien oder Neuseeland hatten
  • Reisende auf Einladung oder im Auftrag der deutschen Regierung, GIZ, KfW, DAAD und der deutschen politischen Stiftungen
  • Diplomaten- und Dienstpassinhaber/innen
  • Reisende im Auftrag der ghanaischen/liberianischen/sierra-leonischen Regierung (Verbalnote des jeweiligen Außenministeriums erforderlich)
  • Reisende zur dringenden medizinischen Behandlung
  • Ausländische Ehepartner und Eltern von minderjährigen EU-Staatsangehörigen (für Besuchsreisen)
  • Delegierte und Teilnehmer an Konferenzen und Veranstaltungen der Vereinten Nationen in Deutschland
  • Mitarbeiter deutscher Unternehmen, die sowohl in Deutschland als auch in Ghana registriert sind und im offiziellen Auftrag des Unternehmens reisen

Antragsteller/innen, die unter eine dieser Kategorien fallen, können Montag bis Donnerstags bis 10.00 Uhr bei der Visastelle zur Visumbeantragung vorsprechen.

Gruppen von fünf oder mehr Personen können hiervon keinen Gebrauch machen. Für diesen Fall bittet die Botschaft entweder einen Gruppentermin für einen Freitag zu buchen oder die Gruppe aufzuteilen und an verschiedenen Tagen zu beantragen.  

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Nationales Visum (längerfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen)

WICHTIGE INFORMATION:

Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus/COVID-19 zu verringern, haben die Staats- und Regierungschefs der EU und der assoziierter Staaten einen Einreisestopp für alle „non essential travels“ aus Drittstaaten in den EU+ Raum beschlossen.

Für Deutschland sind die Einreiserestriktionen seit 17. März 2020 in Kraft.

 

Bitte lesen Sie auch die Informationen auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

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Hierzu gehören u.a.:

- Studium/Promotion

- Forschungsaufenthalt

- Erwerbstätigkeit/Arbeitsaufnahme

- Ausbildung

- Au-Pair-Aufenthalt/Freiwilliges Soziales Jahr

- Wiedereinreise (nach Passverlust oder Erlöschen des Aufenthaltstitels)

- Familiennachzug zu einem in Deutschland lebenden Stipendiaten / Inhaber einer Blauen Karte EU (wenn diese im zeitlichen Zusammenhang beantragen, innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Blauen Karte EU/des Stipendien-Visums)

 

Bitte beachten Sie, dass die Angabe der Passnummer ein Pflichtfeld ist. Wird die Passnumer des Antragstellers nicht korrekt angegeben, kann der Termin nicht wahrgenommen werden.

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Familienzusammenführung

Nationales Visum für die längerfristige oder dauerhafte Niederlassung in Deutschland zu einem Familienangehörigen.

Bitte beachten Sie, dass Sie einen Termin pro Antragsteller buchen müssen (dies gilt auch für Elternteile die gemeinsam mit einem Kind beantragen).

Dieses Visum ist für folgende Zwecke zu beantragen:

1. Visum zum Kindernachzug. Dies bedeutet, dass ein Kind, das in Ghana lebt zu den Eltern oder einem Elternteil in Deutschland ziehen möchte.

2. Visum zum Nachzug zum (ungeborenen) deutschen Kind. Dies bedeutet, dass Sie Mutter oder Vater eines (ungeborenen) deutschen Kindes sind und zu diesem bzw. mit diesem (ungeborenen) Kind nach Deutschland ziehen wollen.

3. Visum zur beabsichtigten Eheschließung in Deutschland. Dies bedeutet, dass Sie mit einer in Deutschland lebenden Person verlobt sind und nach Ihrer Einreise in Deutschland heiraten möchten.

 4. Visum zum Ehegattennachzug. Dies bedeutet, dass Sie mit einer in Deutschland lebenden Person verheiratet sind und zu dieser Person in Deutschland ziehen möchten.

Es ist wichtig, dass Sie sich das Merkblatt von unserer Webseite www.accra.diplo.de/visum genau durchlesen. Eine Terminbuchung macht erst Sinn, wenn Sie alle geforderten Unterlagen haben. Sollte der Antrag bei der Vorsprache unvollständig sein, kann dieser nicht angenommen werden und es muss ein neuer Termin gebucht werden.

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Deutscher Reisepass

Falls Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland sondern nun in Ghana, Sierra Leone oder Liberia haben, ist die Botschaft Accra
grundsätzlich die für Sie zuständige Passbehörde.

Wenn Sie neu nach Ghana gezogen sind, sollten Sie bei der Botschaft unter Vorlage der Abmeldebescheinigung aus Deutschland eine

Änderung des Wohnortes im Pass vornehmen lassen.


Bitte beachten Sie, dass bei jeder Antragstellung das persönliche Erscheinen des Antragstellers
(gilt auch für Minderjährige) erforderlich ist.

BITTE BEACHTEN: bei Erstbeantragung eines deutschen Reisepasses für ein minderjähriges Kind, welches NICHT in Deutschland geboren ist, ist VOR dem Passantrag ggf. eine Vaterschaftsanerknnung und/oder eine Namenserklärung notwendig.

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