Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — New York

Bitte wählen Sie einen Bereich aus

Deutsche Reisepässe und Personalausweise

Herzlich Willkommen in der Passstelle des deutschen Generalkonsulates New York!

Auch wenn neue Termine regelmäßig freigeschaltet werden, ist aufgrund der stark angestiegenen Nachfrage derzeit mit Wartezeiten von mehreren Wochen für einen neuen Termin zu rechnen.

Termine werden mit einer maximalen Vorlaufzeit von 7 Wochen freigeschaltet, in einzelnen Kategorien mit nur 4 Wochen.

Auf unserer Webseite www.germany.info finden Sie ausführliche Informationen zur Passbeantragung und eine Liste mit Unterlagen, die für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigt werden. Bitte machen Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen vertraut und bringen Sie diese im Original oder als beglaubigte Kopie mit zu Ihrem Termin.

Wählen Sie auf der kommenden Seite aus, ob es sich bei Ihrem Antrag um Ihr erstes deutsches Ausweisdokument handelt oder ob Sie bereits deutsche Ausweisdokumente besaßen und diese nun erneuern möchten. Sollten Sie einen Termin in der falschen Kategorie buchen, können wir Ihren Antag leider nicht annehmen und es muss ein neuer Termin vereinbart werden.

Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Anträge von Antragstellenden mit Wohnort im Amtsbezirk des Generalkonsulats New York angenommen werden können. Der Amtsbezirk umfasst die Bundesstaaten New York, New Jersey, Pennsylvania, Fairfield County (Connecticut) und die Bermuda Inseln.

 

Weiter

Namenserklärungen / Eintragungen im Geburten- und Eheregister

Ausführliche Informationen zu Familienangelegenheiten (GeburtsanzeigenNamenserklärungen und dem Selbstbestimmungsgesetz) finden Sie auf der gemeinsamen Website der deutschen Vertretungen in den USA.

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt ausschließlich durch das für Sie zuständige Standesamt in Deutschland. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Standesamt wird empfohlen, insb. in Bezug auf die Form der vorzulegenden Unterlagen (Übersetzungen, Apostillen).

Wie auf unserer Website erläutert, können Sie, sofern das zuständige Standesamt Ihnen vorab sein Einverständnis gegeben hat, die Anträge und Erklärungen nach Beglaubigung durch einen Notary Public auch direkt an das Standesamt senden.

Bitte beachten Sie, dass für eine Ehenamenserklärung bzw. Kindernamenserklärung beide Ehegatten bzw. sorgeberechtigten Elternteile anwesend sein müssen. Sofern das betroffene Kind älter als 13 Jahre ist, muss es ebenfalls anwesend sein. Volljährige Kinder geben ihre Namenserklärung selbstständig ab.

Wichtige Information zu Namenserklärungen für Personen, die bis 01.05.2025 keine Geburtsnamen hatten:

Sollte nach bisherigen Recht eine Namenserklärung notwendig sein, weil die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen haben, wird ab 01.05.2025 eine Erklärung obsolet.

Nach dem 01.05.2025 kann der Name von Personen, die im Ausland geboren wurden und bisher für den deutschen Rechtsbereich noch keinen Geburtsnamen führen, automatisch aus der ausländischen Geburtsurkunde übernommen werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Website (Neues Namensrecht ab dem 01.05.2025)

Ein Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt kann weiterhin gestellt werden.

 Der Termin kann nicht zur Beantragung eines Reisepasses genutzt werden. Bitte buchen Sie hierfür einen separaten Termin der Kategorie "Deutsche Reisepässe".

Weiter

Visa

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und zum Antragsverfahren finden Sie (in englischer Sprache) auf unserer Homepage: www.germany.info/visa. Dort können Sie auch nachlesen, ob Sie ein Visum brauchen oder nicht. Bitte lesen Sie sich die Informationen genau durch ehe Sie einen Termin buchen.

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Anträge von Antragstellern mit Wohnort im Amtsbezirk des Generalkonsulats New York annehmen können. Der Amtsbezirk umfasst die Bundesstaaten New York, New Jersey, Pennsylvania, Fairfield County (Connecticut) und die Bermuda Inseln.

 

Schengenvisum für Geschäfts- und Besuchsreisen, Tourismus, Transit

Anträge für Schengen-Visa (unter 90 Tage) können nur über unseren externen Dienstleister BLS International gestellt werden.

Unter nachstehendem Link können Sie einen Termin bei BLS buchen: www.blsinternational.com/germany/usa/

 

Visum für langfristige Aufenthalte (über 90 Tage): Arbeit, Studium, Familienzusammenführung

Antragsteller für Visa mit folgenden Aufenthaltszwecken reichen den Antrag zunächst auf dem Auslandsportal ein. Hier können Sie Ihren Antrag stellen: digital.diplo.de

  • Familienzusammenführung
  • Chancenkarte
  • Blaue Karte (EU)
  • Arbeitsaufnahme für Fachkräfte mit Hochschulabschluss
  • Arbeitsaufnahme für Fachkräfte mit Berufsausbildung
  • Arbeitsaufnahme für Fachkräfte mit Berufserfahrung
  • Arbeitsaufnahme im Rahmen einer Vermittlungsabsprache
  • Durchführung einer Qualifikationsanalyse
  • Studium
  • Ausbildung / Berufliche Weiterbildung

Nachdem eine Vorprüfung ergeben hat, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen, senden wir Ihnen einen individuellen Link zur Terminbuchung zu. Ihr Visumstermin geht dadurch schnell und effizient: Vorlage der originalen Dokumente, Abnahme der Fingerabdrücke und Bezahlung der Visumgebühren.

Sind Sie US-Staatsangehöriger und beabsichtigen Sie die Einreise zwecks Studiums oder Familienzusammenführung, beachten Sie bitte, dass Sie auch weiterhin visumsfrei nach Deutschland einreisen können, um ihre Aufenthaltserlaubnis vor Ort zu beantragen. Ein Visumsverfahren ist in diesen Fällen nicht vorgeschrieben.

 

Visum für langfristige Aufenthalte (über 90 Tage): Andere Zwecke

Für alle anderen Aufenthaltszwecke buchen Sie bitte einen Termin über diese Plattform. Dabei handelt es sich besonders, aber nicht ausschließlich, um folgende Aufenthaltszwecke:

  • ICT-Karte
  • Forscher
  • Au-Pair
  • Freiberufler
  • Praktikum

Termine werden vier Wochen im Voraus freigeschaltet. Bitte beachten Sie, dass das Generalkonsulat im Visumsbereich regelmäßig für mehrere Wochen im Voraus ausgebucht ist.

Weiter

Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Das Generalkonsulat steht Ihnen bei Fragen zum Thema deutsche Staatsangehörigkeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie hierzu vorzugsweise unser umfangreiches Informationsangebot auf www.germany.info 

Bitte beachten Sie, dass der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung (insbesondere bei Geburt eines Kindes mit deutschen Eltern) in der Regel automatisch eintritt und keines gesonderten Verfahrens bedarf, sofern der deutsche Elternteil nicht nach dem 31.12.1999 außerhalb Deutschlands geboren wurde. Bei Geburt eines Kindes mit deutschen Eltern in den USA kann der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit daher in der Regel bei Beantragung eines Passes für das Kind geklärt werden. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin in der Kategorie "Deutsche Reisepässe / Personalausweise".

Für die Einreichung von Anträgen auf Einbürgerung, die Abgabe von Erklärungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, die Einleitung von Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Abgabe von Erklärungen zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit vereinbaren Sie bitte einen Termin in dieser Kategorie.

Bitte beachten Sie, dass die erforderlichen Kopiebeglaubigungen während Ihres Staatsangehörigkeits-Termins vorgenommen werden können. Die Vereinbarung eines seperaten Beglaubigungs-Termins oder die Einholung von Kopiebeglaubigungen durch US-Notare ist daher nicht notwendig.

Die Kopiebeglaubigung ist für Anträge nach Art. 116 (2) GG und § 15 StAG (Anträge auf Wiedereinbürgerung für die Opfer der Verfolgung durch die Nationalsozialisten und ihre Abkömmlinge) sowie für Anträge nach § 5 StAG (Erklärungserwerb) gebührenfrei. Voraussetzung ist, dass die Kopiebeglaubigung in engem Zusammenhang mit Ihrem Antrag steht, daher erfolgt die Gebührenbefreiung nur dann, wenn Sie die ausgefüllten Antragsformulare (A, E15 oder EER) mitbringen und zeitgleich einreichen.

Alle anderen Kopiebeglaubigungen im Staatsangehörigkeitsbereich (z.B. Feststellungsverfahren) sind gebührenpflichtig.

 

Weiter

Beglaubigungen von Unterschriften oder Fotokopien

Unterschriftsbeglaubigung (z.B. für Vollmachten, Genehmigungerklärungen, etc), Beglaubigung von Kopien

Nicht für Geburtsanzeigen, Eheregisteranträge, Namenserklärungen oder Lebensbescheinigungen.

Hier können Sie einen Termin vereinbaren, wenn

  • Sie beglaubigte Kopien von Dokumenten oder
  • Sie eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift für den Rechtsverkehr in Deutschland benötigen.

Ausführliche Informationen zu Beglaubigungen, auch zur Abgrenzung der Unterschriftsbeglaubigung von der Beurkundung, finden Sie auf der gemeinsamen Website der deutschen Vertretungen in den USA unter www.germany.info/us-de/service/schriftstuecke-beurkundungen/1217162.

 
Es wird darauf hingewiesen, dass Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen für Kontoeröffnungen, Kreditvergaben o.Ä. von deutschen Auslandsvertretungen nicht vorgenommen werden dürfen.

Weiter