Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Hongkong

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Visatermin

Zur Beantragung eines Visums für Deutschland benötigen Sie einen Termin. Die Visastelle des Generalkonsulats Hongkong ist nur dann zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Hongkong oder Macau haben. Antragsteller aus Macau, die ein Schengenvisum benötigen (bis max. 90 Tage), können den Antrag beim portugiesischen Konsulat in Macau stellen, da dort Schengenvisa in Vertretung für Deutschland erteilt werden können. Antragsteller aus anderen Orten (z.B. Shenzhen) müssen bei der für Sie zuständigen Visastelle beantragen: https://china.diplo.de/. Eine Antragstellung in Hongkong ist nicht möglich.

Vor der Terminbuchung bitten wir Sie, die Information über das Visumverfahren aufmerksam zu lesen. Sie finden diese Information auf der Internetseite des Generalkonsulats unter

https://hongkong.diplo.de/hk-de/service/05-VisaEinreise

Der Visumsantrag kann frühestens sechs (6) Monate vor der geplanten Reise gestellt werden. Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers/der Antragstellerin seinen/ihren Antrag rechtzeitig zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass jede/r Antragsteller/in zum gebuchten Termin persönlich im Generalkonsulat erscheinen muss. 

 

 

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Pässe

Zur Terminvereinbarung für Passanträge und Wohnortänderung

Beachten Sie bitte, dass für jeden Antragsteller jeweils ein eigener Termin gebucht werden muss!

Auf die vorzulegenden Dokumente gemäß Merkblatt auf der Website des Generalkonsulats (unter SERVICE) wird hingewiesen.

Bringen Sie unbedingt alle notwendigen Unterlagen wie Geburtsurkunden, Abmeldebestätigungen etc.  und das vollständig ausgefüllte Antragsformular mit zum Termin! 

 

Minderjährige Antragsteller müssen ihren Antrag in Begleitung aller Sorgeberechtigten stellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass für Passantragsteller, die ihren Wohnsitz in Shenzhen haben, ausschließlich das Deutsche Generalkonsulat Kanton zuständig ist. Eine Beantragung in Hongkong ist leider nicht möglich.

 

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Unterschriftsbeglaubigungen

Zur Terminvereinbarung für Unterschriftsbeglaubigungen.

Das Deutsche Generalkonsulat Hongkong weist darauf hin, dass es aufgrund der Vorschriften des Geldwäschegesetzes nicht möglich ist, Unterschriftsbeglaubigungen für Darlehensverträge oder Bankangelegenheiten durchzuführen.

 

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Konsularische Bescheinigungen

Zur Terminvereinbarung für allgemeine konsularische Dienstleistungen wie zum Beispiel konsularische Bescheinigungen (Lebensbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung, Ausfuhrbescheinigung/Tax Refund, Bescheinigung zur Erlangung eines Hongkonger Führungszeugnisses) oder die Übersetzung deutscher Führerscheine.

Beachten Sie bitte, dass für jeden Antragsteller jeweils ein eigener Termin gebucht werden muss!

 

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Familien- oder Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Zur Terminvereinbarung für Familienangelegenheiten (z.B. Nachregistrierung einer Auslandseheschließung oder Auslandsgeburt) oder Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Beachten Sie bitte, dass für jeden Antragsteller jeweils ein eigener Termin zu buchen ist.

Das Deutsche Generalkonsulat Hongkong weist darauf hin, dass die Nachbeurkundung von Eheschließungen unabhängig vom Ort der Eheschließung nur dort beantragt werden kann, wo einer der Partner seinen Wohnsitz hat. Hat keiner der Partner seinen Wohnsitz in Hongkong, ist eine Beantragung in Hongkong leider nicht möglich.

 

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Kopiebeglaubigungen / allgemeine Fragen (außer Visa)

Zur Terminvereinbarung für  Kopiebeglaubigungen / allgemeine Anfragen (außer Visa)

Buchen Sie bitte hier einen Termin, wenn Sie eine Kopiebeglaubigung oder allgemeine Informationen zu unseren konsularischen Dienstleistungen benötigen. Bitte spezifizieren Sie Ihr Anliegen in der Terminbuchung.

Beachten Sie bitte, dass im Rahmen der allgemeinen Sprechstunde keine konsularischen Dienstleistungen (Passbeantragung, Unterschriftbeglaubigung, Nachbeurkundung von Personenstandsfällen etc.) erbracht werden.

Wenn Sie Fragen zu Visaangelegenheiten haben, buchen Sie bitte einen Termin in der Kategorie Visa.

 

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