Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Melbourne
Bitte wählen Sie einen Bereich aus
Bitte buchen Sie zu folgenden Angelegenheiten einen Termin in diesem Bereich:
- Beglaubigungen von Unterschriften (z. B. für Führungszeugnisse, Erbausschlagungen, Vollmachten, Genehmigungserklärungen)
- Bescheinigungen
- Führerscheinübersetzungen
Bei Angelegenheiten, die hier nicht aufgeführt sind, bitten wir um Kontaktaufnahme zur Prüfung, ob wir Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen können.
BITTE LESEN und BEACHTEN:
Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Webseite, insbesondere zu den Unterlagen, die Sie zum Termin mitbringen müssen. Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch, bevor Sie einen Termin vereinbaren. Bei unvollständigen Unterlagen kann eine neue Terminbuchung und eine erneute Vorsprache im Büro erforderlich sein.
Anfragen bezüglich Visaangelegenheiten werden im Büro des Honorargeneralkonsuls in Melbourne nicht bearbeitet. Bitte lesen Sie dazu die Informationen auf unserer Webseite.
Termine können in der Regel nur 4 Wochen im Voraus gebucht werden, was bei einer hohen Terminnachfrage dazu führen kann, dass Sie erst nach mehrfachen Versuchen erfolgreich buchen können. In Notfällen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder rufen Sie uns während der Telefonsprechzeiten an.
Falls Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, diesen bitte wieder löschen, damit er für eine erneute Buchung zur Verfügung steht. Dazu bitte den vorgesehenen Link in der E-Mail-Bestätigung Ihrer Terminbuchung nutzen.
Bitte buchen Sie einen Termin in diesem Bereich, wenn Sie ausschließlich einen Reisepass erneuern möchten.
Bitte beachten, dass für jeden Passantrag ein eigener Termin zu buchen ist. Wenn Sie wegen mehr als einer Passerneuerung bei uns vorsprechen möchten, kann alternativ von Mehrfachbuchungen in dieser Kategorie ein Termin in der Kategorie ‚Familienangelegenheiten / Beantragung Erstpass‘ gebucht werden. Dies trifft auch zu, wenn einer der zu beantragenden Pässe ein Erstpass ist.
BITTE LESEN und BEACHTEN:
Ausführliche Informationen zur Beantragung eines deutschen Reisepasses finden Sie auf unserer Webseite, insbesondere zu den Unterlagen, die Sie auch zur Passerneuerung zum Termin mitbringen müssen. Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch, bevor Sie einen Termin vereinbaren. Bei unvollständigen Unterlagen können die Anträge nicht entgegengenommen werden und es ist eine neue Terminbuchung und eine erneute Vorsprache im Büro erforderlich.
Bitte klären Sie eventuell auftretende Fragen, bevor Sie einen Termin buchen, bevorzugt via E-Mail. Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass bei uns nur eine Vorprüfung stattfindet und die abschließende Prüfung und Endbearbeitung aller Anträge im Generalkonsulat in Sydney erfolgt. Es können also zusätzliche Unterlagen angefordert werden.
Passanträge, die zusammen mit einer Namensänderung beantragt werden, fallen nicht unter die Kategorie Passerneuerung. Dies gilt ebenfalls, wenn Sie die Nachbeurkundung einer Geburt oder Heirat zusammen mit einem Reisepass beantragen möchten.
Wenn die Namensänderung z. B. durch Heirat in Deutschland bereits erfolgt ist und Sie nun Ihren Pass im neuen Namen beantragen möchten, ist die Buchung in dieser Kategorie richtig.
Bitte beachten, dass Termine in der Regel nur 4 Wochen im Voraus gebucht werden können, was bei einer hohen Terminnachfrage dazu führen kann, dass Sie erst nach mehrfachen Versuchen erfolgreich buchen können. In Notfällen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder rufen Sie uns während der Telefonsprechzeiten an.
Falls Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, diesen bitte wieder löschen, damit er für eine erneute Buchung zur Verfügung steht. Dazu bitte den vorgesehenen Link in der E-Mail-Bestätigung Ihrer Terminbuchung nutzen.
In diesen Bereich fallen die folgenden Angelegenheiten:
- Beantragung mehrerer Passerneuerungen
- Beantragung Erstpass
- Nachbeurkundung einer Geburt
- Nachbeurkundung einer Heirat
- Namensänderung (z. B. nach Heirat oder Scheidung)
- Namenserklärung (meist im Zusammenhang mit der Beantragung eines Erstpasses)
BITTE LESEN und BEACHTEN:
Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Anträgen finden Sie auf unserer Webseite, insbesondere zu den Unterlagen, die Sie zum Termin mitbringen müssen. Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch bevor Sie einen Termin vereinbaren. Wir weisen besonders darauf hin, dass Unterlagen in der Regel als Originale beim Termin vorgelegt werden müssen. Bei unvollständigen Unterlagen können die Anträge nicht entgegengenommen werden und es ist eine neue Terminbuchung und eine erneute Vorsprache im Büro erforderlich.
Bitte klären Sie eventuell auftretende Fragen, bevor Sie einen Termin buchen, bevorzugt via E-Mail. Dabei möchten wir darauf hinweisen, dass bei uns nur eine Vorprüfung stattfindet und die abschließende Prüfung und Endbearbeitung aller Anträge im Generalkonsulat in Sydney erfolgt. Es können also zusätzliche Unterlagen angefordert werden.
Bitte beachten, dass Termine in der Regel nur 4 Wochen im Voraus gebucht werden können, was bei einer hohen Terminnachfrage dazu führen kann, dass Sie erst nach mehrfachen Versuchen erfolgreich buchen können. In Notfällen kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder rufen Sie uns während der Telefonsprechzeiten an.
Falls Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, diesen bitte wieder löschen, damit er für eine erneute Buchung zur Verfügung steht. Dazu bitte den vorgesehenen Link in der E-Mail-Bestätigung Ihrer Terminbuchung nutzen.