Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Houston

Bitte wählen Sie einen Bereich aus

Allgemeines

Bitte beachten Sie: Der Einlass in das Generalkonsulat setzt eine vorherige Terminvereinbarung zwingend voraus.

Termine können nur für einige Wochen im Voraus gebucht werden. Wir bitten hierfür um Verständnis.

 

Termine zur Abholung von Pässen und Urkunden (u.a. Beibehaltungsgenehmigung, Geburtsurkunden) werden nicht benötigt.

Sie werden vom Konsulat informiert, sobald und zu welchen Zeiten Sie die Unterlagen ohne Terminbuchung abholen können.

 

Bitte beachten Sie, dass es bei der Verwendung mobiler Geräte zu Funktionsbeeinträchtigungen oder Fehlbuchungen kommen kann. Wir empfehlen, die Online-Terminbuchung mittels Desktop-Computer oder Laptop vorzunehmen.

 

Weiter

Deutsche Reisepässe und Personalausweise

Auf unserer Website unter www.germany.info finden Sie ausführliche Informationen zur Beantragung eines deutschen Reisepasses, insbesondere zu den vorzulegenden Unterlagen (z. B. Geburtsurkunde, Passbilder, Gebühr).

 

Bitte lesen Sie diese Informationen genau durch, bevor Sie einen Termin für die Beantragung Ihres Reisepasses vereinbaren.

 

Stellen Sie insbesondere sicher, dass Sie einen Nachweis zu Ihrer Namensführung nach deutschem Recht vorlegen können. 

Passanträge, insbesondere für Kinder, bei denen die Namensführung noch nicht geklärt ist, können –nicht- angenommen werden. 

 

Bitte fahren Sie mit der Terminbuchung nur fort, wenn Sie sicher sind, dass Sie keine Namenserklärung abgeben müssen.

 

Für konkrete Fragen zu Ihrem Einzelfall steht Ihnen die Passstelle per Email gern zur Verfügung: pass@hous.diplo.de .

Weiter

Visum (nationales)

Ab 01. März 2023 können am Generalkonsulat Houston keine Anträge auf Erteilung von Schengenvisa (C-Visa) mehr gestellt werden.

 

Diese sind stattdessen über den externen Dienstleister BLS International einzureichen. Zur Terminvereinbarung sowie für Rückfragen zu zukünftigen und laufenden Visumanträgen wenden Sie sich bitte ausschließlich an BLS International (Link: https://usa.blsgermanyvisa.com/).

 

Anträge auf Erteilung nationaler Visa sind weiterhin beim Generalkonsulat direkt zu stellen.

Bitte stellen Sie vor Terminbuchung sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Informationen zum Visumsverfahren und den vorzulegenden Unterlagen finden Sie hier: https://www.germany.info/us-en/service/visa .

Bitte beachten Sie jedoch, dass ausschließlich Anträge von Antragstellerinnen und Antragstellern mit Wohnort im Amtsbezirk des Generalkonsulats Houston angenommen werden können. Der Amtsbezirk umfasst die Bundesstaaten Arkansas, Louisiana, New Mexico, Oklahoma und Texas.

Bitte beachten Sie, dass ein Visum keine Garantie ist, dass die zuständige deutsche Bundespolizei die Einreise nach Deutschland gestattet.

Als US-Staatsangehöriger können Sie visumsfrei nach Deutschland einreisen, um ihre Aufenthaltserlaubnis vor Ort innerhalb von 90 Tagen nach Einreise zu beantragen. Ein Visumsverfahren ist in diesen Fällen nicht vorgeschrieben.

 

Weiter

Familienangelegenheiten (Namenserklärungen / Eintragungen im Geburten- und Eheregister / Scheidungsanerkennung)

Ausführliche Informationen zu Familienangelegenheiten (Geburtsanzeigen, Namenserklärungen, Scheidungsanerkennungen etc.) finden Sie auf der gemeinsamen Website der deutschen Vertretungen in den USA.

Bitte informieren Sie sich vorab, welche Anträge Sie abgeben möchten und bringen Sie bitte – ein - ausgefülltes Formular sowie alle auf der Website geforderten Dokumente im Original und 2-facher Kopie mit.

Der Termin am Generalkonsulat dient der notwendigen Beglaubigung von Unterschriften sowie der Kopienbeglaubigung. Ein separater Termin zur Kopienbeglaubigung ist nicht notwendig.

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt ausschließlich durch das für Sie zuständige Standesamt bzw. Landesjustizamt bei Scheidungsanerkennungen in Deutschland. Wie auf unserer Website erläutert, können Sie, sofern das zuständige Standesamt Ihnen vorab sein Einverständnis gegeben hat, die Anträge und Erklärungen nach Beglaubigung durch einen Notary Public auch selbst direkt beim Standesamt einreichen.

 

Weiter

Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Das Generalkonsulat steht Ihnen bei Fragen zum Thema deutsche Staatsangehörigkeit gerne zur Verfügung.

Nutzen Sie hierzu vorzugsweise unser umfangreiches Informationsangebot auf www.germany.info oder kontaktieren Sie uns per Email unter info@hous.diplo.de

Falls Sie die Unterlagen und Anträge an das Konsulat senden, holen Sie bitte vorab die benötigten Beglaubigungen der Kopien durch einen notary public ein. Bitte informieren Sie sich auf unserer Website, für welche Anträge eine persönliche Vorsprache beim Konsulat erforderlich ist.

Für die Einreichung von Anträgen auf Einbürgerung, die Abgabe von Erklärungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, die Einleitung von Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, die Abgabe von Erklärungen zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Beantragung von Genehmigungen zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Einbürgerungsverfahren in den USA können Sie in dieser Kategorie einen Termin buchen.

Zur Abholung Ihrer Urkunden werden Sie von dem Konsulat informiert und können dann nach Aufforderung zu den Öffnungszeiten vorbeikommen.

Bitte beachten Sie, dass die erforderlichen Beglaubigungen der Kopien während Ihres Staatsangehörigkeits-Termins vorgenommen werden können. Die Vereinbarung eines separaten Beglaubigungs-Termins ist nicht notwendig. Die Beglaubigung ist kostenlos.

Weiter

Unterschriftsbeglaubigungen (u.a. Genehmigungserklärung, Ausschlagung Erbschaft)

Unterschriftsbeglaubigung (z.B. für Genehmigungerklärungen, Ausschlagung von Erbschaft, Eintragung im Handeslregister, Beantragung eines Führungszeugnisses etc.)

Nicht für Geburtsanzeigen, Eheregisteranträge, Namenserklärungen oder Lebensbescheinigungen.

Hier können Sie einen Termin vereinbaren, wenn Sie eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift für den Rechtsverkehr in Deutschland benötigen.

Ausführliche Informationen zu Beglaubigungen, auch zur Abgrenzung der Unterschriftsbeglaubigung von der Beurkundung, finden Sie auf der gemeinsamen Website der deutschen Vertretungen in den USA unter www.germany.info/us-de/service/schriftstuecke-beurkundungen/1217162.

Es wird darauf hingewiesen, dass Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen für Kontoeröffnungen, Kreditvergaben o.Ä. von deutschen Auslandsvertretungen nicht vorgenommen werden dürfen.

Weiter

Beglaubigung von Kopien, Lebensbescheinigung und sonstige konsularische Bescheinigungen

Beglaubigung von Kopien, Lebensbescheinigungen (Pension) und sonstige konsularische Bescheinigungen

Hier können Sie einen Termin vereinbaren,

- wenn Sie beglaubigte Kopien von Dokumenten benötigen, welche nicht mit einem Staatsangehörigkeitsantrag oder einer Familienangelegenheit (Geburtsanzeige, Namenserklärung, Anerkennung der Scheidung) zusammenhängen

- wenn Sie eine Lebensbescheinigung benötigen

- oder wenn Sie eine andere konsularische Bescheinigung (z.B. Ausfuhrbescheinigung, Urnenbescheinigungen) benötigen.

Genauere Informationen, auch zu den mitzubringenden Unterlagen, finden Sie auf unserer Website https://www.germany.info/us-de.

 

Es werden keine Unterschriften beglaubigt.

Für Unterschriftsbeglaubigungen buchen Sie bitte einen Termin in der Kategorie "Unterschriftsbeglaubigungen".

Weiter