Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Rio de Janeiro

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Pass/Personalausweis

 

Sie benötigen einen neuen Pass?

 

Mit einem Termin bei Ihrem Generalkonsulat Rio de Janeiro haben Sie hierfür die Möglichkeit.

 

 

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Visa

Hier können Sie einen Termin zur Beantragung eines Visums für die Bundesrepublik Deutschland buchen. Visaanträge müssen von den Antragstellern persönlich im Generalkonsulat gestellt werden.

 

Wichtig:  

Bitte beachten Sie , dass brasilianische Staatsangehörige gemäß §41 Abs. 2 AufenthV für einen Aufenthalt über 90 Tage visumfrei in das Bundesgebiet einreisen können und sich darin aufhalten, es sei denn sie wollen eine Erwerbstätigkeit ausüben. Eine Visumbeantragung für aktuell einreiseberechtigte Brasilianer ( Informationen hierzu finden Sie unter:https://brasil.diplo.de/br-de/coronavirus/2320046) , die keine Erwerbstätigkeit ausüben werden, ist daher aktuell nicht möglich (u.a. Familiennachzug, Studienzwecke).

 

Bitte beachten Sie ferner, dass nur die Auslandsvertretung örtlich zuständig für die Visumerteilung ist, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bitte buchen Sie keinen Termin, wenn Sie keinen aktuellen gewöhnlichen Aufenthalt im Amtsbezirk des Generalkonsulats Rio de Janeiro (Espírito Santo, Minas Gerais und Rio de Janeiro. Konsularischer Amtsbezirk: Espírito Santo, Minas Gerais und Rio de Janeiro sowie Bundesdistrikt, Staaten Acre, Amapá, Amazonas, Goiás, Mato Grosso, Pará, Roraima, Rondônia und Tocantins) haben.  

Der Termin gilt ausschließlich für eine Person. Für mehrere Familienmitglieder sind separate Termine mit den Daten jedes einzelnen Antragstellers zu buchen; bei Minderjährigen mit den Daten des jeweiligen Kindes. Terminbuchungen, die mit offensichtlich unrichtigen Angaben vorgenommen werden, storniert das Konsulat in regelmäßigen Abständen.

Bei Gruppen von mindestens 5 Personen, die mit dem gleichen Aufenthaltszweck ein Visum für Deutschland beantragen möchten, sehen Sie bitte zunächst von einer Terminbuchung ab, und kontaktieren stattdessen das Generalkonsulat vorab per E-Mail.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass die Beantragung des Visums frühestens drei Monate vor dem beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland erfolgen kann.

Vor der Buchung eines Termins bitten wir Sie, die Informationen über die Beantragung eines Visums aufmerksam zu lesen. Informationen zum Verfahren, zu den notwendigen Unterlagen und den Antragsformularen finden Sie unter folgendem Link:

 

https://brasil.diplo.de/br-de/service/visaeinreise

Bitte buchen Sie Ihren Termin erst, wenn Sie über die vollständigen Antragsunterlagen verfügen. Unvollständige Anträge können leider nicht entgegen genommen werden. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, stornieren Sie ihn bitte. Damit helfen Sie anderen Kunden, zeitnah einen Termin zu bekommen.

Bitte entfernen Sie vor der Antragstellung sämtliche Büroklammern und Heftklammern, die Ihre Dokumente zusammenhalten.

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Allgemeine konsularische Dienstleistungen und Personenstand (Geburtsanzeigen, Namenserklärungen, Ehe und Scheidung)

Wenn Sie einen Termin in den oben genannten Angelegenheiten wünschen, lesen Sie bitte zunächst das entsprechende Merkblatt und die FAQs auf der Homepage der deutschen Auslandsvertretungen in Brasilien durch.

Ihr Generalkonsulat bietet Ihnen folgende weitere konsularische Dienstleistungen an:

Kopiebeglaubigungen (bitte Original mitbringen)

Unterschriftsbeglaubigungen für

  • Vollmachten
  • Genehmigungserklärungen (die Gebühr ist vom Immobilienwert abhängig - bitte Nachweise hierzu vorlegen)
  • Erbausschlagungen
  • Antrag deutsches Führungszeugnis
  • Antrag Ehefähigkeitszeugnis
  • Sonstige Erklärungen, für die Ihre Unterschrift beglaubigt werden muss

Wichtig: Unterschriftsbeglaubigungen oder Identitätsprüfungen für Banken sind aufgrund entgegenstehender gesetzlicher Regelungen (Geldwäschegesetz) nicht mehr möglich.

Bescheinigungen für:

  • Lebensbescheinigungen in Rentenangelegenheiten
  • Führerscheinübersetzungen
  • Ausfuhrbescheinigungen für Mehrwertsteuerzwecke
  • Grenzübertrittsbescheinigungen
  • Inscrição Consular
  • Leichenpässe
  • Urnenbescheinigungen
  • sonstige konsularische Bescheinigungen

Sollten Sie eine der aufgeführten Leistungen benötigen, buchen Sie hier nun Ihren Termin.

Bitte beachten Sie, dass für Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung) ein Termin benötigt wird, der jedoch nicht über das Online-Buchungssystem vergeben wird. Bitte setzen Sie sich dafür mit dem Generalkonsulat per E-Mail (rkinfo@rio.diplo.de) in Verbindung. Aus personellen Gründen können am Generalkonsulat Rio de Janeiro bis auf Weiteres keine Anträge auf Erteilung eines Erbscheins sowie keine Anträge auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses beurkundet werden.

Bitte beachten Sie, dass Legalisationen ab dem 15.08.2016 nicht mehr durchgeführt werden. Stattdessen können brasilianische Urkunden mit einer Haager Apostille versehen werden. Bitte kontaktieren Sie dazu ein lokales Standesamt (cartório).

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Staatsangehörigkeitsrecht

Wichtig: Staatsangehörigkeitsrechtliche Anträge können erst wieder ab August 2023 beim Generalkonsulat in Rio de Janeiro eingereicht werden. In der Zwischenzeit steht es Ihnen frei, die Anträge sowie die erforderlichen Unterlagen als beglaubigte Kopien auf direktem Wege beim Bundesverwaltungsamt in Köln per Post einzureichen (Anschrift: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, Deutschland).

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