Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Kapstadt

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Nationales Visum /Daueraufenthalt

  National Visa

  Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Aufenthalt in Deutschland !

 Ein nationales Visum ist das richtige Visum, wenn Sie nach Deutschland einreisen möchten, um mit Ihrem Ehepartner oder einem anderen Familienmitglied zu arbeiten, zu studieren oder zu leben.

Bitte beachten Sie, dass ein Visum keine Garantie dafür ist, dass Sie nach Deutschland einreisen dürfen, da dies im Ermessen der deutschen Grenzpolizei (Bundespolizei) liegt.

Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika, Australiens, Kanadas, Israels, Japans, Neuseelands, der Schweiz, der Republik Korea, Großbritanien und EU-Bürger können ohne Visum nach Deutschland einreisen und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Um ein Visum zu beantragen, muss Ihr Reisepass mindestens zwei leere Seiten haben und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein. Ein Reisepass, der älter als zehn Jahre ist und für einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren ab dem Ausstellungsdatum verlängert wurde, kann nicht akzeptiert werden.

Visumantragsteller müssen ihre biometrischen Daten, einschließlich Fingerabdrücke und ein digitales Foto, vorlegen. Alle Dokumente, die Ihren Visumantrag betreffen, müssen im Original und in einer Kopie eingereicht werden.

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, arbeitet das Deutsche Generalkonsulat eng mit den Ausländerbehörden des beabsichtigten Wohnorts in Deutschland zusammen. Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist es unerlässlich, dass wir die Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde einholen. Die Bearbeitungszeit kann daher je nach Ausländerbehörde von Fall zu Fall variieren. Die Standardbearbeitungszeit beträgt 4-8 Wochen.

 Ausnahme: Anträge auf Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Hier gibt es verkürzte Bearbeitungszeiten.

Ein Aufenthaltsvisum wird in der Regel für einen Zeitraum von 90 Tagen oder 180 Tagen ausgestellt. Alle Visa berechtigen zur Einreise in die Schengen-Staaten.

Die Bearbeitungsgebühr für das Visum beträgt 75 Euro und ist zum Zeitpunkt des Antrags nur in bar zu entrichten (in ZAR, basierend auf dem täglichen Wechselkurs des Generalkonsulats). Minderjährige zahlen eine ermäßigte Gebühr.

Wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird oder Sie Ihren Antrag zurückziehen, erhalten Sie keine Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühr.

 Jede Person, die einen Antrag stellen möchte, benötigt einen eigenen Termin. Bitte buchen Sie daher pro Person einen Termin. Familien sollten soweit möglich, zusammenhängende Termine, zumindest am gleichen Tag, buchen. Geschieht dies zu unterschiedlichen Zeiten am gleichen Tag, werden wir diese als zusammenhängender Termin bearbeitet. Können Sie keinen zusammenhängenden Termin finden, so schreiben Sie uns bitte per Mail.

Bitte beachten Sie, dass die Termine in der Visastelle in der Regel lange im Voraus ausgebucht sind. Sondertermine können in der Regel nicht vergeben werden. Wenn
Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, stornieren Sie ihn bitte, um anderen Kunden die Möglichkeit zu geben, ihren Antrag zu stellen. Verspätet sich Ihr Termin um mehr als 15 Minuten, können wir aus termingründen Ihren Antrag leider nicht mehr annehmen. Ein neuer Termin ist dann erforderlich.

Das Generalkonsulat Kapstadt ist für Antragsteller mit Wohnsitz in Westkap, Nordkap und Ostkap zuständig. Wenn Sie außerhalb dieser Bezirke wohnen, beantragen Sie bitte Ihr Visum bei der für Sie zuständigen deutschen Vertretung in Pretoria. Wenn Sie einen Termin wegen eines (familiären / medizinischen) Notfalls in Kapstadt vereinbaren möchten, setzen Sie sich bitte vorab per E-Mail mit uns in Verbindung. Notfälle müssen immer nachgewiesen werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Kategorie auswählen, da Termine, die in der falschen Kategorie gebucht wurden, nicht berücksichtigt werden können. Wenn Sie einen Termin in der falschen Kategorie buchen, wird dieser ohne weitere Ankündigung gelöscht.

Bitte beachten Sie, dass Termine von Bewerbern, die nicht aus unserem Zuständigkeitsbereich stammen, leider abgesagt werden müssen.

 Weitere Informationen unter: https://southafrica.diplo.de/sa-de/info-visaappl/494920

 

 Sicherheitshinweise:

Konsularkunden können eine Tasche in den Wartebereich bringen. Die Größe der zulässigen Tasche beträgt: 35 cm (Länge) x 30 cm (Höhe) x 20 cm (Breite). Taschen, die größer als diese Größe sind, sind nicht gestattet.

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Mobiltelefone, Laptops, Tablets oder ähnliche elektronische Geräte in das Generalkonsulat mitzunehmen. Besuchern, die nicht autorisierte Gegenstände mit sich führen, wird der Zugang verweigert.

 Das deutsche Konsulat hat Schließfächer für Mobiltelefone. Bitte treffen Sie Vorkehrungen, um alle anderen Gegenstände vor dem Betreten anderweitig aufzubewahren.

                                                                                                      

 Danke für Ihr Verständnis.

 

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Deutsche Pässe

Herzlich Willkommen beim Online-Terminbuchungssystem des Deutschen Generalkonsulats in Kapstadt

Terminvergabe für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen.

 Für jeden Passantrag ist ein individueller Termin erforderlich. Eine Familie bestehend aus einem Erwachsenen und zwei Kindern benötigt zum Beispiel drei Terminbuchungen.

 

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Konsularangelegenheiten

Auf der nächsten Seite können Sie Termine für folgende konsularische Fachbereiche buchen:

 

I.                    Familienangelegenheiten

  • Namenserklärungen
  • Geburtsanzeigen
  • Registrierung von Eheschließungen im Ausland

Bitte lesen Sie vor Buchung des Termins die Informationen auf unserer Website https://southafrica.diplo.de/sa-de/sa-rk und bringen Sie das ausgefüllte Antragsformular sowie alle erforderlichen Dokumente im Original bzw. als beglaubigte Kopie einer deutschen Behörde inklusive einem Satz sehr gut lesbaren Kopien mit.

Für weitere Angelegenheiten, wie z.B. Anerkennung von ausländischen Adoptionsurteilen und abstammungsrechtlichen Prüfungen, lesen Sie bitte unsere Webseite und schreiben Sie bei Fragen eine E-mail an: rk-12@kaps.diplo.de

Wichtiger Hinweis: Dies ist kein Termin für die Beantragung eines Reisepasses!

 

II.                  Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

  • Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren
  • (Wieder-)Einbürgerung
  • Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit

 

Bitte machen Sie sich vorab mit dem Verfahrensablauf und den vorzulegenden Unterlagen auf unserer Website vertraut: https://southafrica.diplo.de/sa-de/sa-rk/sa-staatsangeinfuehrung/2147214. Bitte bringen Sie die erforderlichen Dokumente im Original inklusive einem Satz sehr gut lesbarer Kopien mit.

  

Fragen (Termine) zum Staatsangehörigkeitsrecht:

Bei Fragen und Terminwünschen zum Staatsangehörigkeitsrecht wenden Sie sich bitte an: rk-1@kaps.diplo.de

 

Fragen (Termine) zum Erbrecht (Ausschlagung, Erbscheine)

Bei Fragen zum Erbrecht wenden Sie sich bitte an rk-110@kaps.diplo.de

 

 

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