Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Houston

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Allgemeines

- Das Generalkonsulat Houston bittet um Verständnis dafür, dass unsere Terminkapazitäten aufgrund einer Personalabwesenheit heruntergefahren werden mussten, um die zügige Bearbeitung aller eingehenden Anträge weiterhin garantieren zu können. -

Bitte beachten Sie: Der Einlass in das Generalkonsulat setzt eine vorherige Terminvereinbarung, bis auf wenige Ausnahmen, zwingend voraus. Termine können nur für einige Wochen im Voraus gebucht werden. Wir bitten hierfür um Verständnis.

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Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Termin in der richtigen Kategorie gebucht haben, damit Sie nicht umsonst beim Konsulat vorsprechen und die verfügbaren Kapazitäten des Generalkonsulates optimal genutzt werden können.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Kategorie Sie buchen müssen, fragen Sie bitte vorab bei info@houston.diplo.de nach. 

 Falls Sie weder Deutsch, noch Englisch sprechen, bringen Sie bitte einen Dolmetscher/eine Dolmetscherin zum Termin mit (keine Voranmeldung nötig).

Termine zur Abholung von Pässen und Urkunden (u.a. Beibehaltungsgenehmigung, Geburtsurkunden) werden nicht benötigt. Sie werden vom Konsulat informiert, sobald und zu welchen Zeiten Sie die Unterlagen ohne Terminbuchung abholen können.

 

Bitte beachten Sie, dass es bei der Verwendung mobiler Geräte zu Funktionsbeeinträchtigungen oder Fehlbuchungen kommen kann. Wir empfehlen, die Online-Terminbuchung mittels Desktop-Computer oder Laptop vorzunehmen.

 Sie müssen in der Kategorie, in der Sie buchen möchten, auf "Weiter" klicken. Bitte klicken Sie NICHT direkt unter diesem Text auf "Weiter" - das führt ins Leere.

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Deutsche Reisepässe und Personalausweise

In dieser Kategorie können deutsche Staatsangehörige einen Termin für die Beantragung eines deutschen Reisepasses, eines deutschen Personalausweises oder für eine Adressänderung in Ihren deutschen Reisedokumenten beim Generalkonsulat Houston buchen.

Passanträge (keine Personalausweise oder Adressänderungen) sind auch über unsere Honorarkonsulin in New Orleans und unseren Honorarkonsul in Dallas möglich - die Terminvereinbarung erfolgt direkt über die Honorarkonsulate.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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Visum (nationales)

Am Generalkonsulat Houston können keine Anträge auf Erteilung von Schengenvisa (C-Visa) mehr gestellt werden.

Diese sind stattdessen über den externen Dienstleister BLS International einzureichen. Zur Terminvereinbarung sowie für Rückfragen zu zukünftigen und laufenden Visumanträgen wenden Sie sich bitte ausschließlich an BLS International. Antragstellungen finden nicht im Konsulat statt.

 

Anträge auf Erteilung nationaler Visa sind weiterhin beim Generalkonsulat direkt zu stellen.

 

Bitte stellen Sie vor Terminbuchung sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Informationen zum Visumsverfahren und den vorzulegenden Unterlagen finden Sie hier.

 

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Anträge von Antragstellerinnen und Antragstellern mit Wohnort im Amtsbezirk des Generalkonsulats Houston angenommen werden können. Der Amtsbezirk umfasst die Bundesstaaten Arkansas, Louisiana, New Mexico, Oklahoma und Texas.

Nachweis Ihrer Adresse ist z.B. Führerschein, State ID oder Utility Bill.

 

Bitte beachten Sie, dass ein Visum keine Garantie ist, dass die zuständige deutsche Bundespolizei die Einreise nach Deutschland gestattet.

Als US-Staatsangehöriger können Sie ebenso visumsfrei nach Deutschland einreisen, um Ihre Aufenthaltserlaubnis vor Ort innerhalb von 90 Tagen nach Einreise zu beantragen. Ein Visumsverfahren ist in diesen Fällen nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen.

 

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Namenserklärungen / Eintragungen im Geburten- und Eheregister / Scheidungsanerkennung

Ausführliche Informationen zu Familienangelegenheiten (Geburtsanzeigen, Namenserklärungen, Scheidungsanerkennungen etc.) finden Sie auf der gemeinsamen Website der deutschen Vertretungen in den USA.

Bitte informieren Sie sich vorab, welche Anträge Sie abgeben möchten und bringen Sie bitte – ein - ausgefülltes Formular sowie alle auf der Website geforderten Dokumente im Original und als Kopie mit.

 

Der Termin am Generalkonsulat dient der notwendigen Beglaubigung von Unterschriften sowie der Kopienbeglaubigung. Ein separater Termin zur Kopienbeglaubigung ist nicht notwendig.

 

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt ausschließlich durch das für Sie zuständige Standesamt bzw. Landesjustizamt bei Scheidungsanerkennungen in Deutschland.

Wie auf unserer Website erläutert, können Sie, sofern das zuständige Standesamt Ihnen vorab sein Einverständnis gegeben hat, die Anträge und Erklärungen nach Beglaubigung durch einen Notary Public auch direkt an das Standesamt senden.

 

Bitte beachten Sie, dass für Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung) ein Termin benötigt wird, der jedoch nicht über das Online-Buchungssystem vergeben wird. Bitte setzen Sie sich dafür mit dem Generalkonsulat über das Kontaktformular in Verbindung.

 

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Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Hier können Sie Termine für staatsangehörigkeitsrechtliche Angelegenheiten buchen. Bitte nutzen Sie vorab das online verfügbare Informationsangebote hier und auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes.

Das Generalkonsulat steht Ihnen bei darüber hinausgehenden Fragen zum Thema deutsche Staatsangehörigkeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns dazu gern über das Kontaktformular auf unserer Internetseite.

Falls Sie die Unterlagen und Anträge an das Konsulat senden, holen Sie bitte vorab die benötigten Beglaubigungen der Kopien durch einen notary public oder ein Honorarkonsulat ein. Bitte informieren Sie sich, für welche Anträge eine persönliche Vorsprache beim Konsulat erforderlich ist.

Zur Abholung Ihrer Urkunden werden Sie vom Generalkonsulat informiert und können dann nach Aufforderung zu den Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung per E-Mail vorbeikommen, es ist keine Terminbuchung notwendig.

 

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Unterschriftsbeglaubigungen (u.a. Genehmigungserklärung, Ausschlagung Erbschaft)

Hier können Sie einen Termin vereinbaren, wenn Sie eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift für den Rechtsverkehr in Deutschland benötigen (z.B. für Genehmigungerklärungen bei Haus(ver)käufen, Ausschlagung von Erbschaft, Eintragung im Handeslregister, Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland, etc.).

Nicht für Familienangelegenheiten (z.B. Geburtsanzeigen, Eheregisteranträge, Namenserklärungen) oder Lebensbescheinigungen/Kopiebeglaubigung/konsularische Bescheinigungen für die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses - bitte buchen Sie dafür in der hierfür vorgesehenen Kategorie! 

 

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Beglaubigung von Kopien, Lebensbescheinigung und sonstige konsularische Bescheinigungen (inklusive Führungszeugnis)

Beglaubigung von Kopien, Lebensbescheinigungen (Pension) und sonstige konsularische Bescheinigungen

 

Nicht für die Einreichung von Anträgen von Staatsangehörigkeits- oder Personenstandsangelegenheiten.

 

Hier können Sie einen Termin vereinbaren,

- wenn Sie beglaubigte Kopien von Dokumenten benötigen, welche nicht mit einem Staatsangehörigkeitsantrag oder einer Familienangelegenheit (Geburtsanzeige, Namenserklärung, Anerkennung der Scheidung) zusammenhängen

- wenn Sie eine Lebensbescheinigung benötigen

- oder wenn Sie eine andere konsularische Bescheinigung (z.B. Ausfuhrbescheinigung, Urnenbescheinigungen, Führungszeugnis) benötigen.

Genauere Informationen, auch zu den mitzubringenden Unterlagen, finden Sie auf unserer Website.

Es werden keine Unterschriften beglaubigt.

Für Unterschriftsbeglaubigungen buchen Sie bitte einen Termin in der Kategorie "Unterschriftsbeglaubigungen".

 

Für Kopienbeglaubigungen, die im Zusammenhang mit einem Antrag zu Staatsangehörigkeits- oder Familienangelegenheiten stehen, buchen Sie bitte einen Termin in der jeweiligen Kategorie.

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