Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Atlanta
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Willkommen beim Terminvergabesystem des Deutschen Generalkonsulats Atlanta
Die Beantragung eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich (ein Termin pro Person und pro Antrag). Erscheinen Sie bitte pünktlich zum Termin. Bei Verspätungen verfällt Ihr Termin und Sie müssen erneut einen Termin zu einem anderen Zeitpunkt buchen.
Auf unserer Webseite finden Sie ausführliche Informationen zur Beantragung deutscher Reisepässe. Bitte lesen Sie diese Informationen genau durch, bevor Sie einen Termin für die Beantragung Ihres Reisepasses vereinbaren.
Sie müssen zum Termin keinen frankierten Rückumschlag mitbringen. Bitte beachten Sie, dass Sie je Originaldokument eine Fotokopie mitbringen müssen!
Was muss ich bei der Terminreservierung beachten?
Namensführung
1. Soll in Ihrem Reisepass ein anderer Familienname stehen als in Ihrem bisherigen Reisepass, z.B. nach Eheschließung oder Scheidung?
In diesem Fall müssen Sie zunächst eine Namenserklärung abgeben. Ein neuer Pass auf den gewünschten Namen kann erst ausgestellt werden, wenn die Namensführung für den deutschen Rechtsbereich geklärt ist. Hierfür ist eine Bestätigung des zuständigen deutschen Standesamts erforderlich, die Sie selbst beantragen müssen. Informationen zur Namenserklärung und den erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.
Die Bearbeitungszeit bei den deutschen Standesämtern variiert und und liegt in der Regel bei ca. drei Monaten.
Bitte buchen Sie Ihren Passtermin erst, nachdem Sie die Bestätigung des Standesamtes über die Namensführung erhalten haben! Anträge, bei denen diese Bestätigung fehlt, können nicht bearbeitet werden.
2. Beantragen Sie zum ersten Mal einen deutschen Reisepass für Ihr Kind?
In diesem Fall muss möglicherweise vorab eine Namenserklärung abgegeben werden. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Falls Sie feststellen, dass in Ihrem Fall eine Namenserklärung erforderlich ist, buchen Sie den Passtermin bitte erst, nachdem Sie die Bestätigung des Standesamtes über die Namensführung erhalten haben! Anträge, bei denen diese Bestätigung fehlt, können nicht bearbeitet werden.
Termine können nur für einen Zeitraum von 28 Tagen im Voraus reserviert werden. Neue Termine werden täglich freigeschaltet. Bitte schauen Sie daher öfter nach freien Terminen.
Wir bitten um Verständnis, dass derzeit ein Einlass maximal fünf Minuten vor Ihrem gebuchten Termin gewährt werden kann. Angehörige können nicht mit in den Warteraum gebracht werden, es sei denn sie müssen als Sorgeberechtigte unterschreiben.
Willkommen beim Terminvergabesystem des Deutschen Generalkonsulats Atlanta.
Bitte informieren Sie sich vor der Vereinbarung eines Termins ausführlich auf unserer Webseite über die Voraussetzungen der Visumerteilung und die vorzulegenden Unterlagen. Der Link dazu lautet:
https://www.germany.info/us-en/service/05-VisaEinreise
Wenn Sie bereits in den letzten fünf Jahren ein Schengenvisum erhalten haben und dabei Ihre Fingerabdrücke abgenommen wurden, können Sie Ihren Antrag auf ein Schengenvisum per Post einreichen. Bitte buchen Sie hierfür keinen Termin. Wir akzeptieren ausschliesslich vollständige per Post eingereichte Anträge. Weitere Information zur Antragstellung per Post finden Sie unter folgendem Link:
https://www.germany.info/us-en/service/05-VisaEinreise/-/1794614
Nur vollständige Anträge werden angenommen. Bitte nutzen Sie ausschließlich die Anträge, die Sie über folgende Links aufrufen!
Der Link für Schengen Visa (Aufenthalt unter 90 Tagen) lautet:
https://videx.diplo.de/videx/visum-erfassung/#/videx-kurzfristiger-aufenthalt
Der Link für Nationale Visa (Aufenthalt über 90 Tagen) lautet:
https://videx.diplo.de/videx/visum-erfassung/#/videx-langfristiger-aufenthalt
Ein Anspruch auf Bearbeitung unvollständiger Anträge besteht nicht.
Bitte reservieren Sie nicht mehrere Termine gleichzeitig, um andere Kunden nicht in der Terminfreiheit einzuschränken. Wird eine mehrfache Termineintragung festgestellt, werden sämtliche Reservierungen gelöscht ohne dass Sie benachrichtigt werden!
Bitte beachten Sie, dass es bei der Verwendung mobiler Geräte zu Funktionsbeeinträchtigungen oder Fehlbuchungen kommen kann. Wir empfehlen, die Online-Terminbuchung mittels Desktop-Computer oder Laptop vorzunehmen.
Auch für sonstige Angelegenheiten wie z.B. Bescheinigungen, Unterschriftsbeglaubigungen, Beglaubigung von Kopien und die Abholung von Beibehaltungsgenehmigungen am Generalkonsulat Atlanta muss ein Termin über das Online-Terminvereinbarungssystem vereinbart werden.
Bitte nutzen Sie diese Kategorie nicht, um einen Termin für die Beantragung eines deutschen Reisepasses oder für einen Visumantrag zu buchen.
Bitte buchen Sie einen Termin pro Person.
Sie können für Unterschriftsbeglaubigungen hier einen Termin vereinbaren, wenn Sie folgende Beglaubigungen im Generalkonsulat benötigen:
Beantragung Führungszeugnis
Erbausschlagung
Namenserklärungen
Geburts- und Ehebeurkundungen in Deutschland
Scheidungsanerkennungen
Genehmigungserklärung bzw. Vollmachtsbestätigung: Jemand hat in Ihrem Namen einen Vertrag unterzeichnet oder eine Erklärung abgegeben, ohne vorab hierzu von Ihnen bevollmächtigt worden zu sein. Nun werden Sie gebeten, diese Erklärung nachträglich zu genehmigen, damit der Vertrag rechtliche Wirkung entfalten kann.
einfache Vollmachten: Vollmachten, in denen sich der Vollmachtgeber weniger stark bindet, z. B. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes Rechtsgeschäft wie Handelsregistereintragungen, einfache Nachlassvollmachten.
Für alle anderen Beglaubigungen oder Beurkundungen schreiben Sie bitte zunächst eine E-Mail an info@atla.diplo.de , der Sie das entsprechende Dokument beilegen, damit wir vorab prüfen können, ob die Beglaubigung hier durchgeführt werden kann.
Nachdem Sie einen Termin gebucht haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail, in der Sie auch einen Termin-Bestatigungslink und einen Stornolink finden. Bitte bringen Sie diese E-Mail ausgedruckt zum Termin mit.
Wir bitten um Verständnis, dass derzeit ein Einlass maximal fünf Minuten vor Ihrem gebuchten Termin gewährt werden kann. Angehörige können nicht mit in den Warteraum gebracht werden, es sei denn sie müssen als Sorgeberechtigte mit unterschreiben.
Bringen Sie bitte ihren eigenen Kugelschreiber mit.
Weitere Informationen zu den einzelnen rechtlichen Themen finden Sie auf unserer Website.