Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Chicago
Bitte wählen Sie einen Bereich aus
Unsere Honorarkonsuln in Cincinnati, OH, Detroit, MI und in der Nähe von Kansas City (Leadwoods, KS), St. Louis (O’Fallon, IL) und Minneapolis (Shoreview, MN) sind ebenfalls berechtigt Passanträge anzunehmen. Weitere Informationen:
Über dieses Buchungsportal sind nur Termine für das Generalkonsulat in Chicago buchbar.
Ihr Weg zum deutschen Reisepass oder Personalausweis:
1. Versichern Sie sich, dass zuvor keine Namenserklärung nötig ist
Eine Namensänderung in den USA und/oder US Dokumenten gilt nicht zwangsläufig auch für Deutschland. Bitte lesen Sie auf unserer Internetseite ob eine deutsche Namenserklärung notwendig ist. Termine für Namenserklärungen buchen Sie in der Kategorie „Beglaubigung von Unterschriften“.
2. Machen Sie sich mit den notwendigen Unterlagen vertraut
Das Antragsformular, eine Liste notwendiger Unterlagen und weitere nützliche Informationen zum Thema Pass/Personalausweis finden Sie auf unserer Internetseite. Halten Sie sich bitte an die dortigen Informationen, damit Sie zum Termin gut vorbereitet erscheinen können.
3. Bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen vor, lassen Sie korrekte Passbilder anfertigen
Nur Originalunterlagen oder beglaubigte Kopien werden akzeptiert. Für fremdsprachige Dokumente (andere Sprachen als Deutsch und Englisch) sind Übersetzungen notwendig. Füllen Sie das aktuelle Antragsformular vollständig aus. Passbilder müssen unbedingt den Anforderungen entsprechen.
4. Klären Sie offene Fragen rechtzeitig
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie zur Passsprechstunde (montags zwischen 14:00 und 15:00 Uhr (in Chicago) unter +1-312-202-0480) an.
5. Buchen Sie einen Termin
→ Einzelpersonen: Buchen Sie einen Einzeltermin. Eltern eines minderjährigen Kindes erhalten bei Beantragung für Ihr Kind natürlich ohne eigenen Termin Zugang zum Generalkonsulat.
→ Familien: Buchen Sie einen Familientermin, falls mindestens zwei Familienmitglieder zu diesem Termin Reisepässe beantragen wollen.
6. Erscheinen Sie zu Ihrem Termin im Generalkonsulat
Erscheinen Sie mit Ihren Originalunterlagen oder beglaubigten Kopien. Rechnen Sie mit Wartezeit. Vergessen Sie nicht Ihren bisherigen Pass/Personalausweis und Ihre neuen Passbilder. Zugang erhält nur, wer tatsächlich anwesend sein muss (Ausnahmen: Minderjährige mit Eltern, Personen die (z.B. altersbedingt) Unterstützung benötigen). Bei Verspätung kann der Zugang verwehrt werden.
Informationen zum Visumsverfahren und zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf unserer Webseite. Dort finden Sie auch Informationen, ob Sie ein Visum benötigen. Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig, bevor Sie einen Termin für die Beantragung eines Visums buchen.
Schengenvisum für Geschäfts- und Besuchsreisen, Tourismus, Transit
Anträge für Schengen-Visa können nur noch über unseren externen Dienstleister BLS International gestellt werden. Das Generalkonsulat nimmt keine Anträge mehr an.
Unter nachstehendem Link können Sie einen Termin bei BLS buchen: https://usa.blsgermanyvisa.com/book_appointment.php
Visa für langfristige Aufenthalte (über 90 Tage)
Für bestimmte Aufenthaltszwecke ist zunächst der Antrag online einzureichen. Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen aufmerksam durch:
Visa zur Arbeitsaufnahme
Ab dem 01. Oktober 2024 müssen Antragsteller für Visa zum Zwecke der Arbeitsaufnahme ihren Antrag vorab online einreichen. Nach einer darauffolgenden Vorprüfung wird eine Terminbuchung zur Abnahme der Fingerabdrücke, Vorlage der originalen Dokumente und Bezahlung der Visumgebühren eröffnet.
Hier können Sie Ihren Antrag stellen.
Für die Beantragung von Visa auf der Grundlage von Personalaustausch (§10 AufenthG), ICT oder §26 AufenthG können Sie ebenfalls das Auslandsportal nutzen. Bitte wählen Sie hierfür die Kategorie „Arbeitsaufnahme mit Berufserfahrung“. Anstatt des Dokumentes „Nachweis über qualifizierte Berufserfahrung“ können Sie hier alternativ ein Schreiben Ihres Arbeitsgebers oder ihren Lebenslauf zur Verfügung stellen.
Studium/Sprachkurs/Familienzusammenführung/Forscher/etc.
Alle anderen Antragsteller buchen weiterhin einen Termin über diese Plattform.
Sind Sie US-Staatsangehöriger und beabsichtigen Sie die Einreise zwecks Studiums oder Familienzusammenführung, beachten Sie bitte, dass Sie auch weiterhin visumsfrei nach Deutschland einreisen können, um ihre Aufenthaltserlaubnis vor Ort zu beantragen. Ein Visumsverfahren ist in diesen Fällen nicht vorgeschrieben.
Termine werden sechs Wochen im Voraus freigeschaltet. Bitte beachten Sie, dass das Generalkonsulat im Visumsbereich regelmäßig für mehrere Wochen im Voraus ausgebucht ist. Bitten um Sondertermine kann mangels entsprechender Schalterkapazitäten in der Regel nicht entsprochen werden, bitte sehen Sie daher davon ab.
Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, stornieren Sie ihn bitte, um anderen Antragstellern die Antragstellung zu ermöglichen. Nach Stornierung können Sie selbst einen neuen Termin buchen.
Hier können Sie Termine für die Beantragung und Abholung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Entscheidungen vereinbaren.
Bitte wählen Sie diese Kategorie für
- Beglaubigungen von Kopien (z.B. für Studienbewerbungen und Staatsangehörigkeitsverfahren)
- Beglaubigungen von Unterschriften (z.B. Erbausschlagung, Vollmachten und Genehmigungserklärungen)
- Namenserklärungen sowie Anträge auf Eintragung ins Geburten- oder Eheregister
- Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Bitte beachten Sie, dass für Beurkundungen (z.B. eidesstattliche Versicherungen, Erbscheinsanträge, Vaterschaftsanerkennungen) ein Termin benötigt wird, dieser jedoch nicht über das Online-Buchungssystem vergeben wird. Bitte setzen Sie sich dafür mit dem Generalkonsulat per E-Mail (info@chicago.diplo.de) in Verbindung.
Sollten Sie Ihr Anliegen nicht im Angebot des Terminvergabesystems finden, wenden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich an das Generalkonsulat.
Bitte wählen Sie diese Kategorie für
- Führerscheinbescheinigung
- Ausfuhrbescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke („Mehrwertsteuerrückerstattung“)
- Lebensbescheinigungen zu Renten- und Wiedergutmachungszwecken
- Anträge auf ein Führungszeugnis
- Auflösung von Sperrkonten
Sollten Sie Ihr Anliegen nicht im Angebot des Terminvergabesystems finden, wenden Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich an das Generalkonsulat.