Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — San Francisco
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Die persönliche Beantragung eines Europapasses (ePass) / Personalausweises ist beim Generalkonsulat San Francisco nur mit Termin möglich. Wichtig: Entgegen den Informationen auf der Website werden in San Francisco zusätzlich zu den Unterlagen im Original noch jeweils eine Kopie benötigt.
Erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin. Bei Verspätungen verfällt Ihr Terminanspruch und Sie müssen mit längeren Wartezeiten an dem Tag oder später rechnen.
Sollten Sie den Termin zur Aktivierung oder Änderung Ihres neuen Personalausweises (eID-Funktion) buchen wollen, wenden Sie sich bitte zunächst per E-Mail (info@san-francisco.diplo.de) an uns.
Bevor Sie einen Termin zur Beantragung eines Reisepasses buchen, prüfen Sie bitte:
- ob sich Ihr Name z.B. durch Eheschließung geändert hat und Sie vor Beantragung eines neuen Passes eine Namensänderung vornehmen müssen.
Ehenamenserklärung
- ob bei Beantragung des ersten deutschen Passes für Sie oder Ihr Kind eine Namenserklärung erforderlich ist
Namenserklärung für ein im Ausland geborenes Kind
Falls Sie zu dem Schluss kommen, dass eine Namenserklärung erforderlich ist, beachten Sie bitte Folgendes:
Da die Bearbeitung von Namenserklärungen in Deutschland durch das zuständige Standesamt erfolgt (das Generalkonsulat leitet die Unterlagen lediglich weiter), nimmt sie einige Zeit in Anspruch – im Schnitt zwei bis vier Monate. Ein (neuer) Reisepass kann daher erst beantragt werden, wenn das deutsche Standesamt die Namensführung bereits bestätigt hat. Formulare und Unterlagen für Namenserklärungen, sowie für Registrierungen von Geburten und Eheschließungen und die Anerkennung von Scheidungsurteilen in Deutschland können per Post an das Generalkonsulat übersandt oder persönlich (nur nach vorheriger Terminvereinbarung über das Terminsystem) abgegeben werden. Achten Sie dabei unbedingt auf Vollständigkeit, und darauf, neben den beglaubigten oder originalen Unterlagen auch einen ergänzenden Satz einfacher Kopien beizufügen.
Bitte Beachten Sie, dass Anträge, in denen die Namensbestimmung noch kein Name wirksam bestimmt wurde NICHT angenommen werden können.
Bitte bringen Sie eigenen Kugelschreiber für Ihre Unterschrift mit.
Der Wartebereich ist draußen, bitte kleiden Sie sich entsprechend!
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Aufenthalt in Deutschland und willkommen beim Terminvergabesystem des Deutschen Generalkonsulats San Francisco!
Auf nächsten Seite werden Sie gefragt, ob Sie ein Schengenvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten.
- Ein Schengenvisum ermöglicht Kurzaufenthalte, wie z.B. Tourismus, Geschäfts- oder Besuchsreisen, nach Deutschland oder Österreich (Aufenthalte bis zu 90 Tage je 180 Tage) - Beantragung ausschließlich über unseren externen Dienstleister BLS (https://usa.blsgermanyvisa.com/index.php)
- Eine Aufenthaltserlaubnis ist für längerfristige Aufenthalte notwendig, z.B. zur Arbeitsaufnahme, Studium oder eine Familienzusammenführung. (Aufenthalte über 90 Tage) - Beantragung ausschließlich im Generalkonsulat
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Termin in der richtigen Kategorie buchen und informieren Sie sich vor der Vereinbarung eines Termins ausführlich auf unserer Webseite über die Voraussetzungen der Visumerteilung und die vorzulegenden Unterlagen (www.germany.info/visa - Informationen nur in englischer Sprache).
Bitte bringen Sie eigenen Kugelschreiber für Ihre Unterschrift mit.
Der Wartebereich ist draußen, bitte kleiden Sie sich entsprechend!
Bevor Sie einen Termin buchen, nutzen Sie unser umfangreiches Informationsangebot auf unserer Webseite oder kontaktieren Sie uns per Email unter staatsangehoerigkeit@sanf.diplo.de.
Hier können Sie sich einen Termin buchen für
- das Einreichen von Anträgen auf Einbürgerung,
- die Einleitung von Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
- die Abgabe von Erklärungen zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
- die Beantragung von Genehmigungen zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Einbürgerungsverfahren in den
USA
- Abholung Ihrer Urkunde
Beglaubigte Kopien
Eventuell erforderliche Kopiebeglaubigungen können während Ihres Termins im Konsulat vorgenommen werden. Bitte bringen Sie zu diesem Zweck die Originalunterlagen mit. Die Vereinbarung eines separaten Beglaubigungstermins oder die Einholung von Kopiebeglaubigungen durch US-Notare ist daher nicht notwendig (Fotokopiebeglaubigungen durch einen Notary Public der Staaten Kalifornien und New York werden insbesondere vom Bundesverwaltungsamt nicht anerkannt!).
Vielleicht sind Sie schon deutscher Staatsangehöriger?
Die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung (insbesondere bei Geburt eines Kindes mit einem deutschen Elterteil) tritt in der Regel automatisch ein und bedarf keines gesonderten Verfahrens, sofern der deutsche Elternteil nicht nach dem 31.12.1999 außerhalb Deutschlands geboren wurde. Bei Geburt eines Kindes mit nachweislich deutschen Eltern in den USA kann in der Regel direkt ein Termin zur Passbeantragung gebucht werden.
Da die Nachfrage nach Terminen dauerhaft hoch ist, sind die Termine am Generalkonsulat in San Francisco sehr schnell ausgebucht! Sollten Sie keinen verfügbaren Termin in Ihrer Kategorie finden, möchten wir Sie bitten, es zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
BITTE BUCHEN SIE NUR EINEN TERMIN! DAS GENERALKONSULAT BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, BEI MEHRFACHBUCHUNGEN TERMINE ZU ANNULIEREN!
Beurkundung einer Ehe
Beurkundung einer Geburt
Namenserklärungen
Anerkennung einer Scheidung
Bitte bringen Sie alle Unterlagen, die für den entsprechenden Antrag/die Erklärung erforderlich sind, im Original mit (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Reisepässe usw.). Fotokopien werden im Generalkonsulat hergestellt und anschließend beglaubigt.
Bitte bringen Sie nur eine Ausfertigung des Antrages mit.
Beglaubigungen von Kopien unter Vorlage der Originaldokumente.
Ausführbescheinigung für Rückerstattung von Mehrwertsteuer. Bitte lesen Sie sich die Informationen dazu vor Buchung des Termines durch:https://www.germany.info/us-de/service/steuern/mwst-rueckerstattung/1217014
Bevor Sie einen Termin buchen, nutzen Sie bitte unser umfangreiches Informationsangebot auf unserer Webseite.
Unterschriftsbeglaubigungen (für Beurkundungen vereinbaren Sie bitte individuell einen Termin über das Kontaktformular)
für Unterschriftsbeglaubigungen auf Genehmigungserklärungen und Vollmachten übersenden Sie bitte zunächst eine Kopie der Unterlagen für eine Vorprüfung an reg1@sanf.auswaertiges-amt.de
Polizeiliches Führungszeugnis
Ausschlagung einer Erbschaft
Konsularische Bescheinigungen