Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Marseille
Bitte wählen Sie einen Bereich aus
- Antrag auf Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt / Erklärung über die Namensführung von Kindern
- Erklärung des in der Ehe zu führenden Namens/ Antrag auf Nachbeurkundung einer Auslandseheschließung
- Erklärung zur Wiederannahme eines früher geführten Namens (z.B. nach Ehescheidung)
- Antrag auf Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen einer Namenserklärung die zeitgleiche Beantragung eines Reisepasses auf den neuen Namen NICHT möglich ist. Hierfür muss nach Eingang der Bescheinigung über die neue Namensführung ein gesonderter Termin bei der Passstelle gebucht werden.
Wollen Sie für sich oder Ihr Kind einen Personalausweis und/oder Reisepass beantragen? Möchten Sie eine Wohnortänderung in Ihrem Ausweisdokument vornehmen?
Dann klicken Sie bitte auf "weiter", um mehr Informationen zu erhalten und anschließend die Terminbuchung vorzunehmen. Für jede Person muss ein eigener Termin gebucht werden. Falls Sie gleichzeitig einen Reisepass und einen Personalausweis beantragen möchten, vereinbaren Sie hierfür bitte nur einen einzigen Termin. Das Prinzip ist: 1 Termin = 1 Person.
- Beglaubigungen von Fotokopien
- Unterschriftsbeglaubigungen (Genehmigung eines deutschen notariellen Grundstücksvertrages, Erteilung einer Vollmacht, Erbausschlagungserklärung, Eröffnung eines Sperrkontos)
- konsularische Bescheinigungen (z.B. Antrag auf Führungszeugnis)
- Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises / Einbürgerungen)
- Erbschaftsangelegenheiten (bei Erbausschlagungen: s. hierzu bei Unterschriftsbeglaubigungen)
- Renten- und Wiedergutmachungsangelegenheiten (z.B. Lebensbescheinigung)
Bitte klicken Sie auf "weiter", um mehr Informationen zu erhalten und anschließend Ihre Terminbuchung vorzunehmen.
Die Internetseite wurde aktualisiert. Sollten Links bzw. Merkblätter nicht oder nur eingeschränkt abrufbar sein, dann bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail : info@marseille.diplo.de Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wenn Sie keine Fragen aus obigen Rechtsbereichen haben, können Sie ohne Terminvereinbarung während unserer Öffnungszeiten (Montags bis freitags : 8.30 - 11.30 Uhr) vorsprechen. Eventuell müssen Sie mit längeren Wartezeiten rechnen.
Bevor Sie vorsprechen, überprüfen Sie bitte, ob Ihre Fragen nicht schon durch die Informationen auf unserer Homepage beantwortet werden. Eventuell ist die Information, die Sie suchen, auf unserer Internetseite in der entsprechenden Rubrik bei den FAQ’s („frequently asked questions“ –„häufig gestellte Fragen“) online verfügbar! Oft erübrigt sich dann die Vorsprache.
Wenn Ihre Fragen dennoch nicht vollständig geklärt sind und Sie im Generalkonsulat nicht unnötig vorsprechen möchten, können Sie uns auch Ihr Anliegen am besten per E-Mail ( info@marseille.diplo.de ) übermitteln. Sollte die Vorsprache dann erforderlich sein, wird der zuständige Sachbearbeiter Sie selbstverständlich benachrichtigen.