Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — New York
Bitte wählen Sie einen Bereich aus
Bitte beachten Sie:
- Es ist derzeit mit längeren Wartezeiten bei der Verfügbarkeit von Terminen zu rechnen. Termine können außerdem in der Regel nur für wenige Wochen im Voraus gebucht werden. Wir bitten hierfür um Verständnis.
- Vor Betreten des Gebäudes wird eine Sicherheitskontrolle vorgenommen.
- Bei verspäteter Ankunft wird der Einlass verwehrt.
- Bei der Verwendung mobiler Geräte kann es zu Funktionsbeeinträchtigungen oder Fehlbuchungen kommen. Wir empfehlen, die Online-Terminbuchung mittels Desktop-Computer oder Laptop vorzunehmen.
Zur Beantragung von deutschen Reisepässen und Personalausweise vereinbaren Sie bitte einen Termin in dieser Kategorie. Auch wenn neue Termine regelmäßig freigeschaltet werden, ist derzeit mit Wartezeiten von mehreren Wochen für einen neuen Termin zu rechnen.
Auf unserer Webseite www.germany.info finden Sie ausführliche Informationen zur Passbeantragung und eine Liste mit Unterlagen, die für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigt werden. Bitte machen Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen vertraut und bringen Sie diese im Original oder als beglaubigte Kopie mit zu Ihrem Termin.
Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Anträge von Antragstellenden mit Wohnort im Amtsbezirk des Generalkonsulats New York angenommen werden können. Der Amtsbezirk umfasst die Bundesstaaten New York, New Jersey, Pennsylvania, Fairfield County (Connecticut) und die Bermuda Inseln.
Ausführliche Informationen zu Familienangelegenheiten (Geburtsanzeigen, Namenserklärungen, Scheidungsanerkennungen etc.) finden sie auf der gemeinsamen Website der deutschen Vertretungen in den USA.
Bitte informieren Sie sich vorab, welche Anträge Sie abgeben möchten und bringen Sie bitte – ein - ausgefülltes Formular sowie alle auf der Website geforderten Dokumente nur im Original mit.
Der Termin am Generalkonsulat dient der notwendigen Beglaubigung von Unterschriften sowie der Erstellung von Kopien und deren Beglaubigung. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt ausschließlich durch das für Sie zuständige Standesamt bzw. Landesjustizamt bei Scheidungsanerkennungen in Deutschland. Wie auf unserer Website erläutert, können Sie, sofern das zuständige Standesamt Ihnen vorab sein Einverständnis gegeben hat, die Anträge und Erklärungen nach Beglaubigung durch einen Notary Public auch selbst direkt beim Standesamt einreichen.
Termine, an denen nur Geburtsanzeigen, Namenserklärungen, Scheidungsanerkennungen bearbeitet werden sollen, sind ausschließlich freitags verfügbar. Sofern Sie zeitgleich auch für die betroffene Person einen Passantrag abgeben möchten, buchen Sie bitte einen Termin in der Kategorie Erstpass oder Passantrag nach Namensänderung.
Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin zur Abgabe Ihres Visumantrags. Informationen zum Visumverfahren und den benötigten Antragsunterlagen finden Sie auf unserer Homepage: www.germany.info/visa
Bitte beachten Sie jedoch, dass ausschließlich Anträge von Antragstellerinnen und Antragstellern mit Wohnort im Amtsbezirk des Generalkonsulats New York angenommen werden können. Der Amtsbezirk umfasst die Bundesstaaten New York, New Jersey, Pennsylvania, Fairfield County (Connecticut) und die Bermuda Inseln.
Schengen Visa Anträge (Aufenthalt bis zu 90 Tage) werden ausschließlich Anträge über unseren externen Dienstleister BLS für Schengenvisa entgegengenommen. Bitte buchen Sie hier online einen Termin: https://usa.blsgermanyvisa.com/
Das Generalkonsulat steht Ihnen bei Fragen zum Thema deutsche Staatsangehörigkeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie hierzu vorzugsweise unser umfangreiches Informationsangebot auf www.germany.info oder kontaktieren Sie uns per Email unter staatsangehoerigkeit@newy.diplo.de
Bitte beachten Sie, dass der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung (insbesondere bei Geburt eines Kindes mit deutschen Eltern) in der Regel automatisch eintritt und keines gesonderten Verfahrens bedarf, sofern der deutsche Elternteil nicht nach dem 31.12.1999 außerhalb Deutschlands geboren wurde. Bei Geburt eines Kindes mit deutschen Eltern in den USA kann der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit daher in der Regel bei Beantragung eines Passes für das Kind geklärt werden. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin in der Kategorie "Deutsche Reisepässe / Personalausweise".
Für die Einreichung von Anträgen auf Einbürgerung, die Abgabe von Erklärungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, die Einleitung von Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Abgabe von Erklärungen zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit vereinbaren Sie bitte einen Termin in dieser Kategorie.
Bitte beachten Sie, dass die erforderlichen Kopiebeglaubigungen während Ihres Staatsangehörigkeits-Termins vorgenommen werden können. Die Vereinbarung eines seperaten Beglaubigungs-Termins oder die Einholung von Kopiebeglaubigungen durch US-Notare ist daher nicht notwendig.
Unterschriftsbeglaubigung (z.B. für Vollmachten, Genehmigungerklärungen, etc), Beglaubigung von Kopien
Nicht für Geburtsanzeigen, Eheregisteranträge, Namenserklärungen oder Lebensbescheinigungen.
Hier können Sie einen Termin vereinbaren, wenn
- Sie beglaubigte Kopien von Dokumenten oder
- Sie eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift für den Rechtsverkehr in Deutschland benötigen.
Ausführliche Informationen zu Beglaubigungen, auch zur Abgrenzung der Unterschriftsbeglaubigung von der Beurkundung, finden Sie auf der gemeinsamen Website der deutschen Vertretungen in den USA unter www.germany.info/us-de/service/schriftstuecke-beurkundungen/1217162.
Es wird darauf hingewiesen, dass Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen für Kontoeröffnungen, Kreditvergaben o.Ä. von deutschen Auslandsvertretungen nicht vorgenommen werden dürfen.