Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Peking
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Auf den folgenden Seiten können Sie einen Termin zur Beantragung von Unterschriftsbeglaubigungen, Reisepässen, Personalausweisen und für Verpflichtungserklärungen buchen.
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Für Termine in der Visastelle nutzen Sie bitte den unteren Bereich "Visa".
如需在签证处预约,请使用下方的“签证”部分
Elektronisches Terminsystem der Botschaft Peking für Nationale Visa
Schengenvisa für kurzfristige Aufenthalte bis max. 90 Tagen beantragen Sie bitte ausschließlich im Visa-Zentrum unseres Service-Partners VFS.Global. Informationen zum Antragsverfahren und zur Terminbuchung finden Sie unter https://visa.vfsglobal.com/chn/zh/deu/
Nationale Visa für Forschende/Doktoranden (inkl. gleichzeitig reisenden Familienangehörigen) und zum Schulbesuch für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen können ausschließlich über unseren Service-Partner VFS.Global beantragt werden. Informationen zum Antragsverfahren und zur Terminbuchung finden Sie unter https://visa.vfsglobal.com/chn/zh/deu/
Alle sonstigen nationalen Visa für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen müssen persönlich in der Botschaft beantragt werden.
Terminbuchung: Bitte buchen Sie für jede/n einzelne/n Antragsteller/in jeweils einen eigenen Termin. Zur erfolgreichen Terminbuchung benötigen Sie eine gültige, aktive E-mail-Adresse und den Reisepass der/des Antragstellenden.
Für die Terminvereinbarung bzw. Eintragung auf die Terminliste gehen Sie auf "WEITER" und wählen die korrekte Visumkategorie aus.
Bestimmte Visumanträge zur Aufnahme einer Beschäftigung (u.a. für die Blaue Karte EU, für Fachkräfte, zur Beraufsausbildung sowie für die Chancenkarte) können auch online im Auslandsportal https://digital.diplo.de/ abgegeben werden. Erforderliche Nachweise oder begründende Unterlagen können als pdf-Dokumente beigefügt werden.
Nach erfolgter Vorprüfung durch die Visastelle kann dann ein Termin zur Vorsprache direkt über das Auslandsportal gebucht werden. Eine separate Terminbuchung über das Buchungssystem der Botschaft ist dann nicht notwendig. Die Vorsprache in der Visastelle ist dann in der Regel nur noch zum Abgleich von Originalunterlagen, der Abgabe von biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) und zur Zahlung der Gebühr notwendig.