Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Washington
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Bitte beachten Sie, dass ein Visum keine Garantie ist, dass die zuständige deutsche Bundespolizei die Einreise nach Deutschland gestattet.
Sind Sie US-Staatsangehöriger und beabsichtigen die Einreise zwecks Studium oder Familienzusammenführung, beachten Sie bitte, dass Sie auch weiterhin visumsfrei nach Deutschland einreisen können, um ihre Aufenthaltserlaubnis vor Ort zu beantragen. Ein Visumsverfahren ist in diesen Fällen nicht vorgeschrieben.
Informationen zum Visumsverfahren und zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf unserer Website. Dort finden Sie auch Informationen, ob Sie ein Visum benötigen. Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig, bevor Sie einen Termin für die Beantragung eines Visums buchen.
Visagebühren können ausschließlich in USD bezahlt werden und unterliegen deshalb täglichen Kursschwankungen. Die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in den USA akzeptieren Bargeld sowie Visa-/Mastercard als Zahlungsmittel.
Die Botschaft Washington ist für nachfolgende Bundesstaaten zuständig: Maryland, Virginia, West Virginia, Delaware und District of Columbia. Sollten Sie außerhalb dieser Zuständigkeitsbereiche wohnen, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige deutsche Konsulat.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft im Visumsbereich regelmäßig für mehrere Wochen im Voraus ausgebucht ist. Bitten um Sondertermine kann mangels entsprechender Schalterkapazitäten in der Regel nicht entsprochen werden. Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, stornieren Sie ihn bitte, um anderen Antragstellern die Antragstellung zu ermöglichen. Nach Stornierung können Sie selbst einen neuen Termin buchen.
Auf unserer Website finden Sie ausführliche Informationen zur Passbeantragung und eine Liste mit Unterlagen, die für die Passbeantragung benötigt werden. Bitte lesen Sie diese Informationen genau durch, bevor Sie einen Termin für die Beantragung Ihres Reisepasses oder Personalausweises vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass pro Termin nur ein Passantrag bzw. ein Personalausweisantrag für EINE Person angenommen werden kann. Buchen Sie bitte, wenn Sie für mehrere Familienmitglieder Pässe/Personalausweise beantragen wollen, entsprechend mehrere, ggf. zeitlich hintereinander liegende Termine. Abhängig von hoher Nachfrage kann es vorkommen, dass Termine bereits ausgebucht sind oder länger im Voraus gebucht werden müssen.
ACHTUNG: Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 5 Staatsangehörigkeitsgesetz erklären möchten, können erst nach Erhalt ihrer „Einbürgerungsurkunde“ einen Passantrag stellen. Nähere Informationen zum Erklärungserwerb finden Sie hier unter Pkt. A.
Sofern Sie Fragen zum Buchungssystem haben wenden Sie sich bitte ausschließlich per Mail an pass@wash.diplo.de
- Namenserklärungen
- Registrierung von Eheschließungen im Ausland
- Registrierung von Auslandsgeburten
- Anerkennung von ausländischen Ehescheidungen
Wichtiger Hinweis: Dies ist kein Termin für die Beantragung eines Reisepasses!
- Staatsangehörigkeitsausweise
- (Wieder-)Einbürgerung nach Art. 116 II Grundgesetz / $ 15 Staatsangehörigkeitsgesetz
- Erklärungserwerb nach § 5 StAG
- Einbürgerung nach § 13 und 14 StAG
- Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Bitte beachten Sie, dass bei diesem Termin weder Einbürgerungen, Aushändigungen von Urkunden oder Passanträge stattfinden können. Sollten Sie Urkunden ausgehändigt haben wollen, bitte kontaktieren Sie das Konsulat unter: www.germany.info; Bitte buchen Sie aus Rücksicht für andere Interessenten nicht mehrere Termine.
Für alle konsularischen Dienstleistungen, die nicht in die Bereiche I. bis V. fallen, buchen Sie bitten einen Termin in dieser Kategorie. Hierunter fallen:
- Unterschriftsbeglaubigungen auf Vollmachten oder Genehmigungserklärungen
- Unterschriftsbeglaubigungen zur Ausschlagung eines Erbes
- Unterschriftsbeglaubigungen zur Beantragung eines Führungszeugnisses
- Unterschriftsbeglaubigungen zur Eröffnung von Sperrkonten
- Lebensbescheinigungen
- Beglaubigung von Kopien -> nicht Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Ausfuhrbescheinigungen zum Zweck der Erstattung der MwSt