Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Kingston

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Visaanträge

Informationen zum Visumverfahren finden Sie hier 

Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden: der Antrag wird gebührenfrei zurückgewiesen, und es ist ein neuer Termin zu vereinbaren.

Abhängig von saisonal hoher Nachfrage kann es vorkommen, dass Termine bereits ausgebucht sind oder länger im Voraus gebucht werden müssen.
Erfahrungsgemäß ist dies in den Monaten Mai bis September und vor Feiertagen der Fall.

Die Deutsche Botschaft bietet weder Notfall-/Sondertermine noch einen Expressservice an.
Termine müssen über diese Webseite und in der richtigen Kategorie gebucht werden. 
E-Mail Anfragen zu Notfall-/Sonderterminen werden nicht beantwortet. 

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Pass-/Personalausweisangelegenheiten, Unterschrifts- und Kopienbeglaubigungen, sonstige Konsularangelegenheiten

 

Reisepässe und Personalausweise

Sofern Sie einen deutschen Reisepass oder Personalausweis beantragen möchten, lesen Sie zunächst bitte sorgfältig die Informationen auf unserer Webseite hier.

Möchten Sie für ein Kind zum ersten Mal ein deutsches Dokument beantragen, kann es sein, dass das Kind nach deutschem Recht noch keinen Namen trägt und dieser erst in einer Namenserklärung bestimmt werden muss. Für einen Termin zur Geburtsanzeige/ Namenserklärung und wenn Sie Fragen hierzu haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@kingston.diplo.de .


Kopienbeglaubigungen und Unterschriftsbeglaubigungen

Sofern Sie beglaubigte Kopien von offiziellen Dokumenten zur Verwendung in Deutschland benötigen oder Ihre Unterschrift unter einer Erklärung beglaubigt werden soll, lesen Sie bitte zunächst sorgfältig die Informationen auf unserer Webseite hier.


Sonstige Konsularangelegenheiten

Wenn Sie eine Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke benötigen, können Sie innerhalb unser Schalteröffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft keine jamaikanischen Urkunden mehr legalisiert. Da Jamaika dem Haager Apostille Verfahren beigetreten ist, werden jamaikanische Urkunden nun in Deutschland mit Apostille anerkannt. Für das Apostilleverfahren ist das jamaikanische Außenministerium zuständig.

In komplizierteren Fällen, sowie bei Fragen zu Staatsangehörigkeits- und Namensrechts- und Erbangelegenheiten, schreiben Sie uns bitte zunächst eine E-Mail an info@kingston.diplo.de .

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