Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Toronto

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Allgemeine Hinweise

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Sofern eine minderjährige Person einen Antrag stellen muss, so ist generell die Anwesenheit der Sorgeberechtigten notwendig.

Bitte führen Sie die Namen der Sorgeberechtigen im Feld „Begleitperson“ auf. In diesen Fällen müssen gegenüber dem Sicherheitspersonal ebenfalls die Geburtsurkunde der minderjährigen Person (oder sonstiger Nachweis der Sorgeberechtigung) sowie die Ausweisdokumente vorgelegt werden.

Bei Unklarheiten fragen Sie bitte vorab per Mail (info@toro.diplo.de) unter Angabe der Buchungskategorie nach. 

 

 Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrem Besuch im Generalkonsulat einen gesicherten Bereich betreten, und erklären Ihr Einverständnis zu folgenden Punkten:

+   Vor Betreten des Warteraums des Generalkonsulates wird eine Sicherheitskontrolle vorgenommen. Dabei werden Ihre Ausweise kontrolliert und Taschen, Handys, Smartwatches und ähnliches müssen in Schließfächer eingeschlossen werden.

+   Bei verspäteter Ankunft kann der Einlass verwehrt werden.

+   Nur Personen, die bei der Terminbuchung angegeben wurden, können Zutritt erhalten. Bei fehlerhaften / abweichenden Angaben besteht das Risiko, dass diese keinen Einlass erhalten.

+   Sie werden gebeten, die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser Regelungen im Rahmen der Terminbuchung zu bestätigen.

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Reisepass oder Personalausweis beantragen

 Wenn Sie eine der folgende Dienstleistungen benötigen, buchen Sie bitte einen Termin hier:

-          Biometrischer Reisepass

-          Kinderreisepass

-          Personalausweis

-          eID (PIN) Personalausweis ändern oder aktivieren können Termine nur Dienstags gebucht werden

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Sonstige Rechts- und Konsularangelegenheiten (nicht: Pass, Visa)

 Wenn Sie eine der folgende Dienstleistungen benötigen, buchen Sie bitte einen Termin hier:


- Geburtsanzeige, Namenserklärung, Eheregistrierung  (bitte buchen Sie zwei hintereinander liegende Terminslots!)
- Einbürgerungsantrag (bitte buchen Sie zwei hintereinander liegende Terminslots!)
- Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Vollmacht, Genehmigungserklärung, Erbausschlagung)

- Abgabe von Anträgen auf Führerscheinübersetzungen und Legalisationen
- Abholung von Einbürgerungsurkunden 
- Grenzübertrittsbescheinigung

- Urnenbescheinigungen

Eine Terminbuchung für Visa und Reisepässe in dieser Kategorie ist NICHT möglich. 

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Visum

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WICHTIG:

Visainformationen finden Sie hier auf unserer Webseite:

https://canada.diplo.de/ca-en/consular-services/visa

 

Bei der Vornahme einer Registrierung beachten Sie bitte Folgendes:


- Alle Eintragungen müssen ausschließlich in lateinischen Buchstaben erfolgen.

- Alle antragstellenden Personen, d.h. auch minderjährige Kinder (unter 18 Jahren), benötigen eine eigene Registrierung.

- Jeder Person darf sich nur einmal für einen Termin registrieren. Mehrfache Registrierungen der gleichen Person werden sofort gelöscht.


Sollten Sie Ihren Termin unentschuldigt nicht wahrnehmen, können Sie für die nächsten 12 Wochen keinen Termin buchen. 

Bitte stornieren Sie Ihren Termin daher, falls Sie diesen nicht wahrnehmen können über den Stornierungslink in der Terminbestätigung, die Sie per E-Mail erhalten. Nach der Stornierung können Sie erneut einen Termin buchen.

 

1)      Bei Kurzaufenthalten von bis zu 90 Tagen („Schengen-Visa“):

 Bitte beachten Sie, dass es zwei verschiedene Buchungskategorien für Kurzzeit-Aufenthalte ("Schengenvisa") gibt. Bitte buchen Sie Ihren Termin in der entsprechenden Kategorie, um Unanehmlichkeiten oder die Stornierung Ihres Termins zu vermeiden:

- Kategorie: "Schengen-Visum - kurzfristiger Aufenthalt (bis max. 90 Tage)" → Geschäftreisen, Besuch von Familie/Freunden, Transit, Medizinische Reisen

- Kategorie: "Schengen-Visum für Tourismus - kurzfristiger Aufenthalt (bis max. 90 Tage)" → ausschließlich für touristische Aufenthalte mit Hauptreiseziel Deutschland oder Österreich

Die Buchung einer falschen Kategorie führt zur Stornierung des durch Sie gebuchten Termins!

 

2)      Bei Langzeitaufenthalten von über 90 Tagen:

a)      Personen mit der Staatsangehörigkeit von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU und der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise im Bundesgebiet eingeholt werden. Dies gilt nicht, wenn bereits ab dem Zeitpunkt der Einreise eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden soll oder eine ICT-Karte beantragt wird.

Insbesondere bei Beantragung eines Visums zum Familiennachzug durch den o.g. Personenkreis sollte von der visumsfreien Einreise Gebrauch gemacht werden. Bitte sehen Sie ergänzend auch die Informationen zur Legalisation kanadischer Urkunden zum Gebrauch in Deutschland auf unserer Internetseite.

Für Visa zur Erwerbstätigkeit:

Aktuell gibt es nur eine sehr begrenzte Anzahl verfügbarer Termine, um Ihren Antrag in Papierform in der Visastelle zu stellen. Bitte nutzen Sie stattdessen das Auslandsportal, um Ihren Antrag online zu stellen. Bitte beachten Sie: Das Auslandsportal gibt es noch nicht für alle Visakategorien.

Im Auslandsportal laden Sie Ihre Unterlagen Schritt für Schritt hoch. Sie bekommen dann digital eine Rückmeldung von uns, ob Ihre Unterlagen vollständig sind. Sie können im weiteren Verlauf Ihre Dokumente, falls erforderlich, korrigieren. Im Anschluss erhalten Sie eine Nachricht, um einen Vor-Ort-Termin für Antragstellende mit Online-Antrag zu buchen. Diese Termine sind in ausreichender Zahl ohne längere Wartezeiten buchbar.

Der Termin verläuft schnell und effizient: Sie zeigen die geforderten Originaldokumente, geben Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) ab und bezahlen die Gebühr.

Zum Auslandsportal

 

Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie ein Visum zur Einreise benötigen. Gegebenfalls ist auch die postalische Beantragung eine Möglichkeit.

 

1)      Bei Kurzaufenthalten von bis zu 90 Tagen („Schengen-Visa“):

Wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie in den vergangenen 59 Monaten bereits ein Schengen-Visum bei der Visastelle einer deutschen Auslandsvertretung oder bei der Visastelle eines anderen Schengen-Staats erhalten haben und Ihre Fingerabdrücke bei der Antragstellung erfasst und ordnungsgemäß gespeichert wurden, kann bei einem neuen Antrag auf die erneute Erfassung biometrischer Daten und auf eine persönliche Vorsprache verzichtet werden. Die postalische Einreichung Ihres Antrag kann nicht für touristische Reisezwecke erfolgen. 

Die Visastelle behält sich bei per Post eingereichten Anträgen vor, Antragsteller in begründeten Einzelfällen die zusätzlich zu einem Gespräch vorzuladen oder auf andere Weise zu befragen.

Bitte beachten Sie den Antrag fristgerecht (spätestens 15 Tage vor geplanter Einreise) unter Beachtung der gesetzlichen Regelung des Visakodex bei der Visastelle einzureichen. Beachten Sie zusätzlich die Postlaufzeiten von Canada Post!

 

2)      Bei Langzeitaufenthalten von über 90 Tagen:

Ein YMA-Visum kann per Post beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

 

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