Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Krakau
Bitte wählen Sie einen Bereich aus
Willkommen bei der Terminvergabe des Generalkonsulats Krakau!
Hier können Sie einen Termin vereinbaren, wenn Sie
- einen Reisepass oder Personalausweis erstmalig beantragen wollen
- einen neuen Reisepass oder Personalausweis benötigen, weil Ihr alter Pass bzw. Personalausweis bald abläuft bzw. schon abgelaufen ist oder Sie Ihren alten Pass bzw. Personalausweis verloren haben
- für Ihr Kind einen Kinderreisepass beantragen wollen
- einen vorläufigen Reisepass oder
- einen Reiseausweis als Passersatz beantragen wollen.
Weitere Informationen rund um den Reisepass bzw. Personalausweis finden Sie auf der Webseite der Vertretungen in Polen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur mit vollständig eingereichten Unterlagen und nach Zahlung der Gebühr bearbeitet werden kann. Pro Dokument muss ein gesonderter Termin gebucht werden.
Wichtiger Hinweis für Familien: Wenn Sie als Familie mehrere Pässe bzw. Personalausweise beantragen möchten, beachten Sie bitte, dass je Antragsteller und pro Dokument ein gesonderter Termin vereinbart werden muss.
Wichtiger Hinweis für vorläufigen Reisepass: Bitte denken Sie daran, dass der vorläufige Reisepass nur ausnahmsweise ausgestellt werden kann und bei Beantragung sämtliche Unterlagen vorgelegt werden müssen, die auch bei der Beantragung eines regulären Reisepasses erforderlich sind.
Bitte achten Sie bei der Eingabe Ihrer Daten auf die richtige Erfassung des Vor- und Nachnamens sowie Ihrer E-Mailadresse. Nach Abschluss der Terminbuchung erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung Ihres Termins. Zur Vorsprache in der Passstelle erscheinen Sie bitte pünktlich und bringen einen Ausdruck dieser E-Mail mit, andernfalls kann der Termin nicht wahrgenommen werden.
Willkommen bei der Terminvergabe des Generalkonsulats Krakau!
Hier können Sie einen Termin vereinbaren, wenn Sie
- ein Erbe ausschlagen wollen
- Sie für ein außerhalb Deutschlands geborenes Kind im Rahmen einer erstmaligen Kinderreisepass-/Reisepassbeantragung eine Erklärung zur Namensführung abgeben wollen/müssen. (z. B. Kinder von Eltern ohne gemeinsamen Ehenamen oder von nicht verheirateten Eltern)
- Sie eine deutsche Geburtsurkunde für ein außerhalb Deutschlands geborenes Kind beantragen möchten
- Sie für eine außerhalb Deutschlands geschlossene Ehe im Rahmen einer erstmaligen Reisepassbeantragung eine Namenserklärung abgeben wollen, weil einer der Ehepartner den Familiennamen geändert hat (z. B. Annahme des Ehenamens des Partners, Führen eines Doppelnamens, weibliche Form des Nachnamens wie in Polen üblich u.a.)
- Sie eine deutsche Heiratsurkunde für eine außerhalb Deutschlands geschlossene Ehe beantragen möchten
- Sie einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit oder sonstige staatsangehörigkeitsrechtliche Anträge stellen möchten
Weitere Informationen rund um diese Themen (siehe alphabetisches Schlagwortverzeichnis) finden Sie auf der Webseite der Vertretungen in Polen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur mit vollständig eingereichten Unterlagen und nach Zahlung der Gebühr bearbeitet werden kann. Pro Dokument muss ein gesonderter Termin gebucht werden.
Bitte achten Sie bei der Eingabe Ihrer Daten auf die richtige Erfassung des Vor- und Nachnamens sowie Ihrer E-Mailadresse. Nach Abschluss der Terminbuchung erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung Ihres Termins. Zur Vorsprache am Generalkonsulat Krakau erscheinen Sie bitte pünktlich zu Beginn Ihres Termins und bringen Sie einen Ausdruck dieser E-Mail mit, andernfalls kann der Termin nicht wahrgenommen werden.
Willkommen bei der Terminvergabe des Generalkonsulats Krakau!
Hier können Sie einen Termin vereinbaren, wenn Sie
- ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen möchten und Ihre Unterschrift auf dem Antrag beglaubigen lassen möchten
- eine Bestätigung der Vorsprache unter einer "Lebensbescheinigung" Ihres Rententrägers benötigen
- eine beglaubigte Fotokopie benötigen (z. B. Zeugnis, Urkunden aller Art)
- eine Bestätigung der Vorsprache unter einer "Grenzübertrittsbescheinigung" benötigen (bitte beachten Sie, dass die Bestätigung im Generalkonsulat nur möglich ist, wenn Sie über eine gültige Karta Pobytu oder Diia.pl für die Republik Polen verfügen!)
Weitere Informationen rund um diese Themen (siehe alphabetisches Schlagwortverzeichnis) finden Sie auf der Webseite der Vertretungen in Polen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur mit vollständig eingereichten Unterlagen und nach Zahlung der Gebühr bearbeitet werden kann. Pro Dokument muss ein gesonderter Termin gebucht werden.
Bitte achten Sie bei der Eingabe Ihrer Daten auf die richtige Erfassung des Vor- und Nachnamens sowie Ihrer E-Mailadresse. Nach Abschluss der Terminbuchung erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung Ihres Termins. Zur Vorsprache am Generalkonsulat Krakau erscheinen Sie bitte pünktlich zu Beginn Ihres Termins und bringen Sie einen Ausdruck dieser E-Mail mit, andernfalls kann der Termin nicht wahrgenommen werden.