Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Straßburg

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Deutsche Reisepässe und Personalausweise

Willkommen beim Terminvergabesystem des Generalkonsulates Straßburg!

Zur Beantragung eines deutschen Reisepasses/Personalausweises oder Änderung im Personalausweis benötigen Sie vorab einen Termin. Gleiches gilt für eine Wohnortänderung in einem deutschen Pass, die nicht auf dem Postweg erfolgt.

Durch das Terminvergabesystem ist das Generalkonsulat in der Lage, durchgehend einen geregelten und geordneten Publikumsverkehr zu gewährleisten.

Sie haben dadurch den Vorteil, einen Ihnen passenden Termin buchen zu können und erhalten im Generalkonsulat einen festen Termin ohne lange Wartezeiten.

Vor der Terminbuchung bitten wir Sie, die Information über das Passverfahren auf der Homepage aufmerksam zu lesen.  Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden: der Antrag wird gebührenfrei zurückgewiesen und es ist ein neuer Termin zu vereinbaren.

Bitte buchen Sie nur einen Termin pro Person für einen Ausweis und einen Pass für sich und nur, wenn Sie davon ausgehen, diesen wahrnehmen zu können. Falls Sie den jeweiligen gebuchten Termin doch nicht einhalten können, bitten wir um Stornierung, damit allen Kunden möglichst zeitnahe Termine angeboten werden können. Wenn Sie gleichzeitig einen Reisepass und einen Personalausweis beantragen wollen oder wenn mehrere Personen zusammen am gleichen Tag vorsprechen möchten, buchen Sie bitte pro Person einen Termin hintereinander an diesem Tag. Personalausweis und Reisepass für die selbe Person können in einem Terminfenster beantragt werden.

Abhängig von saisonal hoher Nachfrage kann es vorkommen, dass Termine bereits ausgebucht sind oder länger im Voraus gebucht werden müssen.

Zum gebuchten Termin müssen Sie persönlich beim Generalkonsulat mit den im Merkblatt verzeichneten Unterlagen vorsprechen.

Handelt es sich um einen Antrag für einen Pass, in dem ein anderer Familienname stehen soll, als auf der Plastikkarte im bisherigen Pass?

Wenn nein, klicken Sie bitte unten auf weiter.

Wenn ja, übersenden Sie bitte Ihren Passantrag mit Kopien der Unterlagen per mail (einzeln als pdf.Dateien) oder auf dem Postweg zur Vorprüfung, da ggf. noch weitere Erklärungen erforderlich sind. Dies kann bedeuten, dass zusätzliche Unterlagen vorzulegen sind und ggf. Ihr (Ehe)Partner/Ihre (Ehe)Partnerin vorsprechen muß.

Handelt es sich um einen Passantrag für Ihr Kind und eine der nachstehenden Angaben trifft zu:

  • Ihr Kind besitzt bereits einen Pass
  • Sie besitzen eine in Deutschland ausgestellte Geburtsurkunde für Ihr Kind und Sie möchten einen Pass auf den Nachnamen, wie er sich aus der deutschen Geburtsurkunde ergibt.
  • Sie haben vor der Geburt des Kindes in Deutschland geheiratet und führen laut deutscher Heiratsurkunde einen gemeinsamen Ehenamen.
  • Sie führen als Eltern keinen Ehenamen und üben gemeinsam die Sorge für das Kind aus und haben bereits für ein Geschwisterkind die Nachnamensführung nach deutschen Recht für den deutschen Rechtsbereich erklärt.
  • Sie sind eine unverheiratete deutsche Mutter und Ihr Kind soll den gleichen Namen wie Sie tragen.

Wenn ja, klicken Sie bitte unten auf weiter

Wenn nein, übersenden Sie bitte Ihren Passantrag mit Kopien der Unterlagen per mail (einzeln als pdf.Dateien) oder auf dem Postweg zur Vorprüfung, da ggf. noch weitere Erklärungen erforderlich sind. Dies kann bedeuten, dass zusätzliche Unterlagen vorzulegen sind und ggf. Ihr (Ehe)Partner/Ihre (Ehe)Partnerin vorsprechen muß.

Die Vorprüfung Ihrer Unterlagen dient zur Abklärung des Sachverhaltes und soll eine zusätzliche Anreise nach Straßburg vermeiden. Das Generalkonsulat wird sich nach Prüfung Ihrer Unterlagen mit Ihnen zur Terminvereinbarung in Verbindung setzen.

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