Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Shanghai

Bitte wählen Sie einen Bereich aus

Wartelisten Visum (über 90 Tage)

Guten Tag, 

Sie können sich hier in eine Warteliste eintragen, die Ihrem geplanten Aufenthaltszweck entspricht. Die Visastelle wird für Sie den nächsten verfügbaren Termin buchen.

Achtung: 

1) Bitte nehmen Sie sich die notwendige Zeit, alle Ihre Angaben korrekt einzugeben. Sie können Ihre eingegebenen Daten nach der Registrierung nicht überprüfen. 

Bei fehlerhaften Angaben, können Sie Ihren Eintrag stornieren und sich erneut in die Warteliste eintragen. Das System braucht jedoch Zeit, Ihre Eintragung, Stornierung und erneute Registrierung zu verarbeiten. Bitte haben Sie Geduld, falls Sie sich nicht gleich wieder eintragen können. 

2) Bitte tragen Sie sich nur in der Kategorie ein, die Ihrem Reisezweck entspricht.

Sollte bei Ihrer persönlichen Vorsprache festgestellt werden, dass Sie sich in die falsche Kategorie eingetragen haben, müssen Sie erneut einen Termin für die richtige Kategorie buchen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite: https://china.diplo.de/cn-de/service/visa-einreise 

3) Bitte sehen Sie auch in Ihrem Spam-Ordner nach, ob Sie eine Bestätigungsnachricht erhalten haben. 

Eine Nachricht wird - je nach Email-Anbieter - innerhalb von 30 Minuten versandt. 

Weiter

Pass- und Personalausweisbeantragung

Wenn Sie einen neuen Reisepass oder Personalausweis beantragen möchten, können Sie hier einen Termin reservieren. Anträge ohne vorherige Terminvereinbarung werden nicht bearbeitet.

Wohnortänderungen sind ohne Terminvergabe zu unseren Öffnungszeiten möglich, siehe HIER.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Reisepasses ohne Expressgebühr bis zu 6 Wochen und mit Expressgebühr ca. 2-3 Wochen umfasst.

Wichtig: Der Termin gilt ausschließlich für eine Person. Sie können mit einem Termin einen Reisepass und/oder einen Personalausweis beantragen. Für mehrere Familienmitglieder sind separate Termine mit den Daten jedes einzelnen Antragstellers zu reservieren; bei Minderjährigen mit den Daten des jeweiligen Kindes.

Alle Antragsteller/innen, für die ein Reisepass beantragt werden soll, müssen persönlich erscheinen. Das gilt auch für Minderjährige und Säuglinge.


Terminbuchungen, die mit offensichtlich unrichtigen Angaben vorgenommen werden, storniert das Generalkonsulat

 

Bitte lesen Sie zunächst das Merkblatt auf der Webseite des Generalkonsulats und bringen alle erforderlichen Unterlagen zum Termin mit; unvollständige Anträge werden nicht angenommen.

Soll für ein in China geborenes Kind ein erster deutscher Reisepass beantragt werden, ist häufig eine vorherige Geburtsanzeige/Namenserklärung erforderlich. Bitte reservieren Sie in diesem Fall keinen Passtermin! Senden Sie dem Generalkonsulat zunächst eine E-Mail und erläutern Sie Ihr Anliegen. Das Generalkonsulat wird Ihnen dann mitteilen, ob eine unmittelbare Reisepassbeantragung möglich ist oder zunächst ein Termin für die Abgabe einer Geburtsanzeige/Namenserklärung in der Kategorie "Familienangelegenheiten" vereinbart werden muss.

Die erforderlichen Antragsformulare finden Sie hier:

In den folgenden Merkblättern finden Sie u.a. eine Liste zu den erforderlichen Unterlagen: Pass und Personalausweis.
Weitere wichtige Hinweise zum Antragsverfahren, bspw. zur Reisepassbeantragung für Minderjährige, finden Sie HIER.

Die Antragsunterlagen sind als Originale oder beglaubigte Kopien vorzulegen.

 

Biometrische Passfotos(35x45mm) können Sie u.a. hier anfertigen lassen:

 

Weiter

Familienangelegenheiten (z.B. Geburtsbeurkundung, Eheregistrierung, Vaterschaftsanerkennung, Scheidungsanerkennung)

Sie möchten für Ihr Kind die Beurkundung der Geburt und eine deutsche Geburtsurkunde beantragen?

Sie haben geheiratet und möchten Ihre Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen, um auch eine deutsche Heiratsurkunde zu erhalten?

Ihre Ehe wurde geschieden, und Sie möchten die Ehescheidung un deutschen Rechtsbereich anerkennen lassen und/oder Ihren vor der Ehe geführten Namen wieder annehmen?

Sie möchten die Vaterschaft zu einem Kind nach deutschem Recht anerkennen?

In diesen Fällen ist es zwingend notwendig, vorab mit dem Generalkonsulat Kontakt aufzunehmen. Erst nach Bestätigung ist eine Terminbuchung möglich.

Senden Sie bitte eine E-Mail mit ihrem Anliegen an rk-information@shan.diplo.de und fügen Sie die notwendigen Dokumente hinzu.

Im Anschluss erhalten Sie vom Generalkonsulat einen Bestätigungscode, mit dem Sie eine Terminbuchung vornehmen können.

Alle Informationen zum Personenstand und den erforderlichen Dokumenten finden Sie HIER.

Mehrfachbuchungen und Terminbuchungen mit offensichtlich unrichtigen Angaben storniert das Generalkonsulat.

Geburtsanzeige:

Informationen zur Geburtsanzeige und den dazugehörigen Vordruck für die Registrierung der Geburt, die Ausstellung von Geburtsurkunden und gegebenenfalls die Bestimmung eines Familiennamens finden Sie HIER.

Für die Geburtsanzeige mailen Sie bitte den Fragebogen, den am Computer ausgefüllten Antrag zur Geburtsanzeige (Bitte nicht ausdrucken, scannen oder unterschreiben!) und alle weiteren Unterlagen - wie im Merkblatt erwähnt - an die oben genannte E-Mail-Anschrift (bitte als pdf-Dateien und unter 4MB). Zum Termin bringen Sie dann bitte alle Unterlagen im Original mit jeweils zwei einfachen Kopien mit.

Informationen zu Anforderungen an chinesische Urkunden finden Sie HIER:

Informationen zur Passbeantragung finden Sie HIER:

Sie können im Rahmen der Geburtsanzeige auch einen Reisepass für das Kind beantragen, sofern die Namensführung eindeutig ist. Das Generalkonsulat wird Ihnen dies im Rahmen der Beratung per E-Mail mitteilen. Den dazugehörigen Passantrag finden Sie HIER:

Nach Vorabprüfung der Unterlagen werden Sie vom Generalkonsulat so zeitnah wie möglich kontaktiert.

ACHTUNG: Bei nichtchinesischen Eltern muss innerhalb von 60 Tagen ein China-Visum für das Kind beantragt werden!

Eheregistrierung:

Für den Antrag auf Nachbeurkundung der Eheschließung übersenden Sie bitte per E-Mail den Fragebogen, den am Computer ausgefüllten Antrag zur Eheregistrierung (Bitte nicht ausdrucken, scannen oder unterschreiben!) und alle weiteren Unterlagen - wie im Merkblatt erwähnt - an die oben genannte E-Mail-Anschrift (bitte als pdf-Dateien und unter 4MB) zurück. Zum Termin bringen Sie dann bitte alle Unterlagen im Original mit jeweils zwei einfachen Kopien mit.

Informationen zu Anforderungen an chinesische Urkunden finden Sie HIER, zum Thema Eheschließung im Ausland HIER und zur Anerkennung ausländischer Ehescheidungen HIER

Scheidungsanerkennung:

Für die Anerkennung der Ehescheidung lesen Sie  bitte zunächst das Merkblatt auf der Internetseite des Generalkonsulats. Anschließend übersenden Sie für die weitere Bearbeitung per E-Mail alle Unterlagen, die im Merkblatt aufgeführt sind, sowie das Antragsformular an rk-information@shan.diplo.de

Vaterschaftsanerkennung:

Grundsätzlich ist die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung (vor oder nach der Geburt) im Generalkonsulat möglich.

Lesen Sie sich bitte zunächst das Merkblatt zu Vaterschaftsanerkennungen, das Sie HIER finden.

Die vorzulegenden Unterlagen und den Fragebogen übermitteln Sie vor Terminbuchung bitte als Scankopien als pdf-Datei jeweils mit aussagekräftigen Bezeichnungen, z.B. pass.pdf, vorab per E-mail an rk-information@shan.diplo.de . Die Größe der einzelnen E-Mails sollte dabei 4 MB nicht überschreiten. Ein Termin für die Beurkundung ist erst dann möglich, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.

Bitte geben Sie an, in welcher Sprache die Beurkundung (deutsch/englisch/chinesisch) erfolgen kann. Alle Beteiligten müssen in der Lage sein, rechtliche Erklärungen und den Inhalt der Beurkundung zu verstehen.

Im Anschluss an die Vaterschaftsanerkennung können Sie für Ihr Kind eine Geburtsanzeige (Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt, s. oben) abgeben sowie - falls erforderlich - einen deutschen Reisepass beantragen.

Das Antragsformular für das zuständige deutsche Standesamt finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Generalkonsulats. 

Nach Übersendung und abschließender Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Bestätigung, mit der Sie einen Termin für die Abgabe der Anträge buchen können.

Weiter

Unterschriftsbeglaubigungen / 签字公证

Im Generalkonsulat Shanghai können nur Unterschriften auf Urkunden/Dokumenten beglaubigt werden, die zur Verwendung für den deutschen Rechtsbereich vorgesehen sind. Weiterhin können Unterschriften nur für Antragssteller*innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Shanghai, Anhui, Zhejiang oder Jiangsu beglaubigt werden! Sollten Sie außerhalb des Amtsbezirkes des Generalkonsulats Shanghai Wohnsitz haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihre Anschrift zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Unterschriftsbeglaubigungen für z.B.

  • Vollmachten
  • Genehmigungserklärungen
  • Erbausschlagungen
  • Antrag Ehefähigkeitszeugnis
  • Sonstige Erklärungen, für die Ihre Unterschrift beglaubigt werden muss

ACHTUNG! Zur Beantragung eines Führungszeugnisses wird kein Termin benötigt.

Bitte lesen Sie vorab die Informationen hierzu auf unserer Webseite.

Um eine Unterschriftsbeglaubigung durchzuführen, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Gültiger Reisepass (chinesische ID-Karte ist nicht ausreichend)
  • Zu unterschreibende Erklärung

Unterzeichner ohne ausreichende Deutschkenntnisse müssen eine schriftliche Übersetzung in die chinesische Sprache vorlegen. Englische Übersetzungen sind ausreichend, wenn der Antragsteller nach Überzeugung des Konsularbeamten der englischen Sprache ausreichend mächtig ist.

Sofern Sie unsicher sind, ob alle notwendigen Unterlagen vorliegen oder die Beglaubigung im Generalkonsulat vorgenommen werden darf, übersenden Sie bitte vorab für eine Vorprüfung Kopien der zu unterzeichnenden Unterlagen an rk-information@shan.diplo.de .

Für die Unterschriftsbeglaubigung fällt eine Festgebühr in Höhe von 56,43 €uro an. Die Gebühren können ausschließlich in RMB in bar oder per für Eurozahlung freigeschalteter internationaler Kreditkarte (Master oder Visa) gezahlt werden.

Wichtig: Unterschriftsbeglaubigungen oder Identitätsprüfungen für Banken (mit Ausnahme Sperrkontoeröffnung) sind aufgrund entgegenstehender gesetzlicher Regelungen (Geldwäschegesetz) nicht möglich.

 

Mehrfachterminbuchungen und Terminbuchungen mit offensichtlich unrichtigen Angaben werden vom Generalkonsulat storniert.

 

EIN TERMIN GILT JEWEILS FÜR EINE PERSON UND MAXIMAL 3 DOKUMENTE.

Sofern die Unterschriften mehrerer Personen auf einem Dokument erforderlich sind, reicht ein Termin aus. Bitte geben Sie unter „Art des Rechtsgeschäfts“ die Personen an, die zum gewählten Termin erscheinen.

Sollten Sie mehr als 3 Dokumente zur Beglaubigung vorlegen wollen, buchen Sie bitte zwei Termine.

 

Um mit der Terminbuchung für eine Unterschriftsbeglaubigung fortzufahren, klicken Sie nach der chinesischen Fassung auf 'Weiter'.

 

 

德国驻上海总领事馆只对用于德国法律范围内使用的证书/文件进行签名公证。此外,本馆只为常住地为上海、安徽、浙江或江苏的申请人进行签名公证! 如果您住在本馆辖区以外的地方,请联系负责您所在省市的德国驻华使领馆。

签字公证,如:

  • 委托书
  • 批准声明
  • 放弃继承的申请
  • 可婚证明的申请
  • 其它需要进行签字公证的声明

请注意!办理德国无犯罪记录证明申请表格上的签字公证无需预约。

 来馆办理之前,请仔细阅读我们网站上的相关信息。

 要进行签字公证,通常需要提交如下材料:

  • 有效护照(仅出示中国身份证是不够的)
  • 要签署的声明

如果签字人德语程度不足,则必须附书面的中文译文。如果签字人有足够的英语水平并被领事官员认可,也可出示英文翻译件。

如果签字人不确定所需提交的材料是否完整,或是否可以办理该公证,请将所要签署的文件材料寄至rk-information@shan.diplo.de 进行预审。

一份签字公证的固定费用为56,43欧元,只能以人民币现金缴纳或用已开通欧元支付功能的国际信用卡(万事达卡或维萨卡)进行支付。

重要提示:根据相关法律规定(反洗钱法),不予办理银行业务所需的签字公证或身份核实(除限制提款帐户的开设)。

领事馆会定期取消那些明显使用不正确的信息所进行的预约。

每个预约只能用于一人,最多可进行三个文件的办理。

如果一个文件上同时需要多人签名,则只需一个预约。 该情况下,请在“Art des Rechtsgeschäfts/法务类型”下给出在所选的预约时间一同前来签字的人数。

如果您有三个以上的文件需要公证,则需进行两个预约。

 

要继续预约签名公证,请单击中文版的“Weiter/下一步”。

 

 

 

Weiter