Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — New York

Bitte wählen Sie einen Bereich aus

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie:

  • Es ist derzeit mit längeren Wartezeiten bei der Verfügbarkeit von Terminen zu rechnen. Termine können außerdem in der Regel nur für wenige Wochen im Voraus gebucht werden. Wir bitten hierfür um Verständnis. 
  • Vor Betreten des Gebäudes wird eine Sicherheitskontrolle vorgenommen.
  • Bei verspäteter Ankunft wird der Einlass verwehrt.
  • Bei der Verwendung mobiler Geräte kann es zu Funktionsbeeinträchtigungen oder Fehlbuchungen kommen. Wir empfehlen, die Online-Terminbuchung mittels Desktop-Computer oder Laptop vorzunehmen.
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Deutsche Reisepässe und Personalausweise

Zur Beantragung von deutschen Reisepässen und Personalausweise vereinbaren Sie bitte einen Termin in dieser Kategorie. Auch wenn neue Termine regelmäßig freigeschaltet werden, ist derzeit mit Wartezeiten von mehreren Wochen für einen neuen Termin zu rechnen.

Auf unserer Webseite www.germany.info finden Sie ausführliche Informationen zur Passbeantragung und eine Liste mit Unterlagen, die für die Bearbeitung Ihres Antrags benötigt werden. Bitte machen Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen vertraut und bringen Sie diese im Original oder als beglaubigte Kopie mit zu Ihrem Termin.

Bitte beachten Sie außerdem, dass ausschließlich Anträge von Antragstellenden mit Wohnort im Amtsbezirk des Generalkonsulats New York angenommen werden können. Der Amtsbezirk umfasst die Bundesstaaten New York, New Jersey, Pennsylvania, Fairfield County (Connecticut) und die Bermuda Inseln.

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Namenserklärungen / Eintragungen im Geburten- und Eheregister

Ausführliche Informationen zu Familienangelegenheiten (Geburtsanzeigen, Namenserklärungen etc.) finden sie auf der gemeinsamen Website der deutschen Vertretungen in den USA.

Bitte informieren Sie sich vorab, welche Anträge Sie abgeben möchten und bringen Sie bitte – ein - ausgefülltes Formular sowie alle auf der Website geforderten Dokumente nur im Original mit.

Der Termin am Generalkonsulat dient der notwendigen Beglaubigung von Unterschriften sowie der Erstellung von Kopien und deren Beglaubigung. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt ausschließlich durch das für Sie zuständige Standesamt bzw. Landesjustizamt bei Scheidungsanerkennungen in Deutschland. Wie auf unserer Website erläutert, können Sie, sofern das zuständige Standesamt Ihnen vorab sein Einverständnis gegeben hat, die Anträge und Erklärungen nach Beglaubigung durch einen Notary Public auch selbst direkt beim Standesamt einreichen.

Termine, an denen nur Geburtsanzeigen, Namenserklärungen, Scheidungsanerkennungen bearbeitet werden sollen, sind ausschließlich freitags verfügbar. Sofern Sie zeitgleich auch für die betroffene Person einen Passantrag abgeben möchten, buchen Sie bitte einen Termin in der Kategorie Erstpass oder Passantrag nach Namensänderung.
 

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Visa

Informationen zum Visumsverfahren und zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf unserer Webseite: www.germany.info/visa. Dort finden Sie auch Informationen, ob Sie ein Visum benötigen. Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig, bevor Sie einen Termin für die Beantragung eines Visums buchen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass ausschließlich Anträge von Antragstellerinnen und Antragstellern mit Wohnort im Amtsbezirk des Generalkonsulats New York angenommen werden können. Der Amtsbezirk umfasst die Bundesstaaten New York, New Jersey, Pennsylvania, Fairfield County (Connecticut) und die Bermuda Inseln.

 

 

Schengenvisum für Geschäfts- und Besuchsreisen, Tourismus, Transit

Anträge für Schengen-Visa (Aufenthalt bis zu 90 Tage) können nur noch über unseren externen Dienstleister BLS International gestellt werden. Das Generalkonsulat nimmt keine Anträge mehr an.

Unter nachstehendem Link können Sie einen Termin bei BLS buchen: https://usa.blsgermanyvisa.com/

 

Visa für langfristige Aufenthalte (über 90 Tage)

Für bestimmte Aufenthaltszwecke ist zunächst der Antrag online einzureichen. Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen aufmerksam durch:

Visa zur Arbeitsaufnahme / Familienzusammenführung (außer zu subsidiär Schutzberechtigten) / Studium / Sprachkurs / Aus- und Weiterbildung

Seit dem 01. Oktober 2024 müssen Antragsteller für Visa zum Zwecke der Arbeitsaufnahme ihren Antrag vorab online einreichen. Ab Januar 2025 gilt dies auch zum Zwecke der Familienzusammenführung (außer zu subsidiär Schutzberechtigten), Studium, Sprachkurs, sowie Aus- und Weiterbildung. Nach einer Vorprüfung wird eine Terminbuchung zur Abnahme der Fingerabdrücke, Vorlage der originalen Dokumente und Bezahlung der Visumgebühren eröffnet.

Hier können Sie Ihren Antrag stellen:https://digital.diplo.de/

Für die Beantragung von Visa auf der Grundlage von Personalaustausch (§10 AufenthG), ICT oder §26 AufenthG können Sie ebenfalls das Auslandsportal nutzen. Bitte wählen Sie hierfür die Kategorie „Arbeitsaufnahme mit Berufserfahrung“. Anstatt des Dokumentes „Nachweis über qualifizierte Berufserfahrung“ können Sie hier alternativ ein Schreiben Ihres Arbeitsgebers oder ihren Lebenslauf zur Verfügung stellen.

 

Alle anderen Antragsteller buchen weiterhin einen Termin über diese Plattform.

Sind Sie US-Staatsangehöriger und beabsichtigen Sie die Einreise zwecks Studiums oder Familienzusammenführung, beachten Sie bitte, dass Sie auch weiterhin visumsfrei nach Deutschland einreisen können, um ihre Aufenthaltserlaubnis vor Ort zu beantragen. Ein Visumsverfahren ist in diesen Fällen nicht vorgeschrieben.

Termine werden vier Wochen im Voraus freigeschaltet. Bitte beachten Sie, dass das Generalkonsulat im Visumsbereich regelmäßig für mehrere Wochen im Voraus ausgebucht ist.

Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, stornieren Sie ihn bitte, um anderen Antragstellern die Antragstellung zu ermöglichen. Nach Stornierung können Sie selbst einen neuen Termin buchen.

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Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Das Generalkonsulat steht Ihnen bei Fragen zum Thema deutsche Staatsangehörigkeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie hierzu vorzugsweise unser umfangreiches Informationsangebot auf www.germany.info oder kontaktieren Sie uns per Email unter staatsangehoerigkeit@newy.diplo.de

Bitte beachten Sie, dass der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung (insbesondere bei Geburt eines Kindes mit deutschen Eltern) in der Regel automatisch eintritt und keines gesonderten Verfahrens bedarf, sofern der deutsche Elternteil nicht nach dem 31.12.1999 außerhalb Deutschlands geboren wurde. Bei Geburt eines Kindes mit deutschen Eltern in den USA kann der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit daher in der Regel bei Beantragung eines Passes für das Kind geklärt werden. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin in der Kategorie "Deutsche Reisepässe / Personalausweise".

Für die Einreichung von Anträgen auf Einbürgerung, die Abgabe von Erklärungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, die Einleitung von Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Abgabe von Erklärungen zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit vereinbaren Sie bitte einen Termin in dieser Kategorie.

Bitte beachten Sie, dass die erforderlichen Kopiebeglaubigungen während Ihres Staatsangehörigkeits-Termins vorgenommen werden können. Die Vereinbarung eines seperaten Beglaubigungs-Termins oder die Einholung von Kopiebeglaubigungen durch US-Notare ist daher nicht notwendig.

 

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Beglaubigungen von Unterschriften oder Fotokopien

Unterschriftsbeglaubigung (z.B. für Vollmachten, Genehmigungerklärungen, etc), Beglaubigung von Kopien

Nicht für Geburtsanzeigen, Eheregisteranträge, Namenserklärungen oder Lebensbescheinigungen.

Hier können Sie einen Termin vereinbaren, wenn

  • Sie beglaubigte Kopien von Dokumenten oder
  • Sie eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift für den Rechtsverkehr in Deutschland benötigen.

Ausführliche Informationen zu Beglaubigungen, auch zur Abgrenzung der Unterschriftsbeglaubigung von der Beurkundung, finden Sie auf der gemeinsamen Website der deutschen Vertretungen in den USA unter www.germany.info/us-de/service/schriftstuecke-beurkundungen/1217162.

 
Es wird darauf hingewiesen, dass Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen für Kontoeröffnungen, Kreditvergaben o.Ä. von deutschen Auslandsvertretungen nicht vorgenommen werden dürfen.

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