Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Atlanta
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Willkommen beim Terminvergabesystem des Deutschen Generalkonsulats Atlanta
Die Beantragung eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich (ein Termin pro Person und pro Antrag). Erscheinen Sie bitte pünktlich zum Termin. Bei Verspätungen verfällt Ihr Termin und Sie müssen erneut einen Termin zu einem anderen Zeitpunkt buchen.
Termine können nur für einen Zeitraum maximal von 6 Wochen im Voraus reserviert werden. Neue Termine werden täglich freigeschaltet. Bitte schauen Sie daher öfter nach freien Terminen.
Auf unserer Webseite finden Sie ausführliche Informationen zur Beantragung deutscher Reisepässe. Bitte lesen Sie diese Informationen genau durch, bevor Sie einen Termin für die Beantragung Ihres Reisepasses vereinbaren.
Sie müssen zum Termin keinen frankierten Rückumschlag mitbringen.
Was muss ich bei der Terminreservierung beachten?
Namensführung
1. Soll in Ihrem Reisepass ein anderer Familienname stehen als in Ihrem bisherigen Reisepass, z.B. nach Eheschließung oder Scheidung?
In diesem Fall müssen Sie zunächst eine Namenserklärung abgeben. Ein neuer Pass auf den gewünschten Namen kann erst ausgestellt werden, wenn die Namensführung für den deutschen Rechtsbereich geklärt ist. Hierfür ist eine Bestätigung des zuständigen deutschen Standesamts erforderlich, die Sie selbst beantragen müssen. Informationen zur Namenserklärung und den erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.
Die Bearbeitungszeit bei den deutschen Standesämtern variiert und und liegt in der Regel bei ca. drei Monaten.
Bitte buchen Sie Ihren Passtermin erst, nachdem Sie die Bestätigung des Standesamtes über die Namensführung erhalten haben! Anträge, bei denen diese Bestätigung fehlt, können nicht bearbeitet werden.
2. Beantragen Sie zum ersten Mal einen deutschen Reisepass für Ihr Kind?
In diesem Fall muss möglicherweise vorab eine Namenserklärung abgegeben werden. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Falls Sie feststellen, dass in Ihrem Fall eine Namenserklärung erforderlich ist, buchen Sie den Passtermin bitte erst, nachdem Sie die Bestätigung des Standesamtes über die Namensführung erhalten haben! Anträge, bei denen diese Bestätigung fehlt, können nicht bearbeitet werden.
Willkommen beim Terminvergabesystem des Deutschen Generalkonsulats Atlanta.
Bitte informieren Sie sich vor der Vereinbarung eines Termins ausführlich auf unserer Webseite über die Voraussetzungen der Visumerteilung und die vorzulegenden Unterlagen. Der Link dazu lautet:
https://www.germany.info/us-en/service/05-VisaEinreise
Wenn Sie bereits in den letzten fünf Jahren ein Schengenvisum erhalten haben und dabei Ihre Fingerabdrücke abgenommen wurden, können Sie Ihren Antrag auf ein Schengenvisum per Post einreichen. Bitte buchen Sie hierfür keinen Termin. Wir akzeptieren ausschliesslich vollständige per Post eingereichte Anträge. Weitere Information zur Antragstellung per Post finden Sie unter folgendem Link:
https://www.germany.info/us-en/service/05-VisaEinreise/-/1794614
Nur vollständige Anträge werden angenommen. Bitte nutzen Sie ausschließlich die Anträge, die Sie über folgende Links aufrufen!
Der Link für Schengen Visa (Aufenthalt unter 90 Tagen) lautet:
https://videx.diplo.de/videx/visum-erfassung/#/videx-kurzfristiger-aufenthalt
Der Link für Nationale Visa (Aufenthalt über 90 Tagen) lautet:
https://videx.diplo.de/videx/visum-erfassung/#/videx-langfristiger-aufenthalt
Ein Anspruch auf Bearbeitung unvollständiger Anträge besteht nicht.
Bitte reservieren Sie nicht mehrere Termine gleichzeitig, um andere Kunden nicht in der Terminfreiheit einzuschränken. Wird eine mehrfache Termineintragung festgestellt, werden sämtliche Reservierungen gelöscht ohne dass Sie benachrichtigt werden!
Bitte beachten Sie, dass es bei der Verwendung mobiler Geräte zu Funktionsbeeinträchtigungen oder Fehlbuchungen kommen kann. Wir empfehlen, die Online-Terminbuchung mittels Desktop-Computer oder Laptop vorzunehmen.
Auch für sonstige Angelegenheiten wie z.B. Bescheinigungen, Unterschriftsbeglaubigungen und Beglaubigung von Kopien am Generalkonsulat Atlanta muss ein Termin über das Online-Terminvereinbarungssystem vereinbart werden.
Bitte nutzen Sie diese Kategorie nicht, um einen Termin für die Beantragung eines deutschen Reisepasses oder für einen Visumantrag zu buchen.
Bitte buchen Sie einen Termin pro Person.
Sie können für Unterschriftsbeglaubigungen hier einen Termin vereinbaren, wenn Sie folgende Beglaubigungen im Generalkonsulat benötigen:
Beantragung Führungszeugnis
Erbausschlagung
Genehmigungserklärung bzw. Vollmachtsbestätigung: Jemand hat in Ihrem Namen einen Vertrag unterzeichnet oder eine Erklärung abgegeben, ohne vorab hierzu von Ihnen bevollmächtigt worden zu sein. Nun werden Sie gebeten, diese Erklärung nachträglich zu genehmigen, damit der Vertrag rechtliche Wirkung entfalten kann.
einfache Vollmachten: Vollmachten, in denen sich der Vollmachtgeber weniger stark bindet, z. B. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes Rechtsgeschäft wie Handelsregistereintragungen, einfache Nachlassvollmachten.
Nachdem Sie einen Termin gebucht haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail, in der Sie auch einen Termin-Bestatigungslink und einen Stornolink finden. Bitte bringen Sie diese E-Mail ausgedruckt zum Termin mit.
Weitere Informationen zu den einzelnen rechtlichen Themen finden Sie auf unserer Website.
Neu ab Oktober 2025: Für Staatsangehörigkeitsanträge nutzen Sie bitte die Kategorie "Staatsangehörigkeit". Sollten Sie nur noch die Beglaubigung von Fotokopien für Ihren Staatsangehörigkeitsantrag benötigen, können Sie weiterhin hier einen Termin buchen. Bitte beachten Sie allerdings, dass hier keine Beratung zum Antrag erfolgen kann.
Neu ab November 2025: Für Anträge in Familienangelegenheiten (Geburtsanzeigen, Eheregistrierungen , Namenserklärungen und dem Selbstbestimmungsgesetz) nutzen Sie bitte die entsprechende Kategorie weiter unten
Das Generalkonsulat steht Ihnen bei Fragen zum Thema deutsche Staatsangehörigkeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie hierzu vorzugsweise unser Informationsangebot auf www.germany.info
Bitte beachten Sie, dass der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung (insbesondere bei Geburt eines Kindes mit deutschen Eltern) in der Regel automatisch eintritt und keines gesonderten Verfahrens bedarf, sofern der deutsche Elternteil nicht nach dem 31.12.1999 außerhalb Deutschlands geboren wurde. Bei Geburt eines Kindes mit deutschen Eltern in den USA kann der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit daher in der Regel bei Beantragung eines Passes für das Kind geklärt werden. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin in der Kategorie "Deutsche Reisepässe / Personalausweise".
Für die Einreichung von Anträgen auf Einbürgerung, die Abgabe von Erklärungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, die Einleitung von Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit oder die Abgabe von Erklärungen zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit vereinbaren Sie bitte einen Termin in dieser Kategorie.
Bitte beachten Sie, dass die erforderlichen Kopiebeglaubigungen während Ihres Staatsangehörigkeits-Termins vorgenommen werden können. Die Vereinbarung eines seperaten Beglaubigungs-Termins oder die Einholung von Kopiebeglaubigungen durch US-Notare ist daher nicht notwendig.
Die Kopiebeglaubigung ist für Anträge nach Art. 116 (2) GG und § 15 StAG (Anträge auf Wiedereinbürgerung für die Opfer der Verfolgung durch die Nationalsozialisten und ihre Abkömmlinge) sowie für Anträge nach § 5 StAG (Erklärungserwerb) gebührenfrei. Voraussetzung ist, dass die Kopiebeglaubigung in engem Zusammenhang mit Ihrem Antrag steht, daher erfolgt die Gebührenbefreiung nur dann, wenn Sie die ausgefüllten Antragsformulare (A, E15 oder EER) mitbringen und zeitgleich einreichen.
Alle anderen Kopiebeglaubigungen im Staatsangehörigkeitsbereich (z.B. Feststellungsverfahren) sind gebührenpflichtig.
Ausführliche Informationen zu Familienangelegenheiten (Geburtsanzeigen, Namenserklärungen und dem Selbstbestimmungsgesetz) finden Sie auf der gemeinsamen Website der deutschen Vertretungen in den USA.
Bitte beachten Sie, dass für eine Ehenamenserklärung bzw. Kindernamenserklärung beide Ehegatten bzw. sorgeberechtigten Elternteile anwesend sein müssen. Sofern das betroffene Kind älter als 13 Jahre ist, muss es ebenfalls anwesend sein. Volljährige Kinder geben ihre Namenserklärung selbstständig ab.
Nach dem 01.05.2025 kann der Name von Personen, die im Ausland geboren wurden und bisher für den deutschen Rechtsbereich noch keinen Geburtsnamen führen, automatisch aus der ausländischen Geburtsurkunde übernommen werden. Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Website (Neues Namensrecht ab dem 01.05.2025)
Ein Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt kann weiterhin gestellt werden.
Der Termin kann nicht zur Beantragung eines Reisepasses genutzt werden. Bitte buchen Sie hierfür einen separaten Termin der Kategorie "Deutsche Reisepässe".

