Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Houston

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Allgemeines

Bitte beachten Sie: Der Einlass in das Generalkonsulat setzt eine vorherige Terminvereinbarung zwingend voraus.

Termine können nur für einige Wochen im Voraus gebucht werden. Wir bitten hierfür um Verständnis.

 

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Termin in der richtigen Kategorie gebucht haben, andernfalls werden Sie auf eine erneute Terminbuchung bei der richtigen Kategorie verwiesen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Kategorie Sie buchen müssen, fragen Sie bitte vorab bei info@hous.diplo.de nach. 

 

Termine zur Abholung von Pässen und Urkunden (u.a. Beibehaltungsgenehmigung, Geburtsurkunden) werden nicht benötigt.

Sie werden vom Konsulat informiert, sobald und zu welchen Zeiten Sie die Unterlagen ohne Terminbuchung abholen können.

 

Bitte beachten Sie, dass es bei der Verwendung mobiler Geräte zu Funktionsbeeinträchtigungen oder Fehlbuchungen kommen kann. Wir empfehlen, die Online-Terminbuchung mittels Desktop-Computer oder Laptop vorzunehmen.

 

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Deutsche Reisepässe und Personalausweise

Auf unserer Website finden Sie ausführliche Informationen zur Beantragung eines deutschen Reisepasses, insbesondere zu den vorzulegenden Unterlagen (z. B. Geburtsurkunde, Passbilder, Gebühr).

 

Bitte lesen Sie diese Informationen genau durch, bevor Sie einen Termin für die Beantragung Ihres Reisepasses vereinbaren.

 

Stellen Sie insbesondere sicher, dass Sie einen Nachweis zu Ihrer Namensführung (für den deutschem Rechtsbereich) vorlegen können. Informationen zum Namensrecht finden Sie hier.

Passanträge, insbesondere für Kinder, bei denen die Namensführung noch nicht geklärt ist, können nicht angenommen werden. 

 

Bitte fahren Sie mit der Terminbuchung nur fort, wenn Sie sicher sind, dass Sie keine Namenserklärung abgeben müssen.

Für konkrete Fragen zu Ihrem Einzelfall steht Ihnen die Passstelle per Email gern zur Verfügung: pass@hous.diplo.de.

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Visum (nationales)

Am Generalkonsulat Houston können keine Anträge auf Erteilung von Schengenvisa (C-Visa) mehr gestellt werden.

Diese sind stattdessen über den externen Dienstleister BLS International einzureichen. Zur Terminvereinbarung sowie für Rückfragen zu zukünftigen und laufenden Visumanträgen wenden Sie sich bitte ausschließlich an BLS International. Antragstellungen finden nicht im Konsulat statt.

 

Anträge auf Erteilung nationaler Visa sind weiterhin beim Generalkonsulat direkt zu stellen.

 

Bitte stellen Sie vor Terminbuchung sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Informationen zum Visumsverfahren und den vorzulegenden Unterlagen finden Sie hier.

 

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Anträge von Antragstellerinnen und Antragstellern mit Wohnort im Amtsbezirk des Generalkonsulats Houston angenommen werden können. Der Amtsbezirk umfasst die Bundesstaaten Arkansas, Louisiana, New Mexico, Oklahoma und Texas.

Nachweis Ihrer Adresse ist z.B. Führerschein, State ID oder Utility Bill.

 

Bitte beachten Sie, dass ein Visum keine Garantie ist, dass die zuständige deutsche Bundespolizei die Einreise nach Deutschland gestattet.

Als US-Staatsangehöriger können Sie ebenso visumsfrei nach Deutschland einreisen, um Ihre Aufenthaltserlaubnis vor Ort innerhalb von 90 Tagen nach Einreise zu beantragen. Ein Visumsverfahren ist in diesen Fällen nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen.

 

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Namenserklärungen / Eintragungen im Geburten- und Eheregister / Scheidungsanerkennung

Ausführliche Informationen zu Familienangelegenheiten (Geburtsanzeigen, Namenserklärungen, Scheidungsanerkennungen etc.) finden Sie auf der gemeinsamen Website der deutschen Vertretungen in den USA.

Bitte informieren Sie sich vorab, welche Anträge Sie abgeben möchten und bringen Sie bitte – ein - ausgefülltes Formular sowie alle auf der Website geforderten Dokumente im Original und als Kopie mit.

 

Der Termin am Generalkonsulat dient der notwendigen Beglaubigung von Unterschriften sowie der Kopienbeglaubigung. Ein separater Termin zur Kopienbeglaubigung ist nicht notwendig.

 

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt ausschließlich durch das für Sie zuständige Standesamt bzw. Landesjustizamt bei Scheidungsanerkennungen in Deutschland.

Wie auf unserer Website erläutert, können Sie, sofern das zuständige Standesamt Ihnen vorab sein Einverständnis gegeben hat, die Anträge und Erklärungen nach Beglaubigung durch einen Notary Public auch direkt an das Standesamt senden.

 

Bitte beachten Sie, dass für Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung) ein Termin benötigt wird, der jedoch nicht über das Online-Buchungssystem vergeben wird. Bitte setzen Sie sich dafür mit dem Generalkonsulat per E-Mail (info@hous.diplo.de) in Verbindung.

 

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Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Hier können Sie Termine für staatsangehörigkeitsrechtliche Angelegenheiten buchen. Bitte nutzen Sie vorab das online verfügbare Informationsangebote hier und auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes.

Das Generalkonsulat steht Ihnen bei darüber hinausgehenden Fragen zum Thema deutsche Staatsangehörigkeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns dazu gern per Email unter info@hous.diplo.de

Falls Sie die Unterlagen und Anträge an das Konsulat senden, holen Sie bitte vorab die benötigten Beglaubigungen der Kopien durch einen notary public ein. Bitte informieren Sie sich, für welche Anträge eine persönliche Vorsprache beim Konsulat erforderlich ist.

Zur Abholung Ihrer Urkunden werden Sie von dem Konsulat informiert und können dann nach Aufforderung zu den Öffnungszeiten vorbeikommen, es ist keine Terminbuchung notwendig.

 

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Unterschriftsbeglaubigungen (u.a. Genehmigungserklärung, Ausschlagung Erbschaft)

Hier können Sie einen Termin vereinbaren, wenn Sie eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift für den Rechtsverkehr in Deutschland benötigen (z.B. für Genehmigungerklärungen bei Haus(ver)käufen, Ausschlagung von Erbschaft, Eintragung im Handeslregister).

Nicht für Familienangelegenheiten (z.B. Geburtsanzeigen, Eheregisteranträge, Namenserklärungen) oder Lebensbescheinigungen/Kopiebeglaubigung - bitte buchen Sie dafür in der hierfür vorgesehenen Kategorie! 

Ausführliche Informationen zu Beglaubigungen, auch zur Abgrenzung der Unterschriftsbeglaubigung von der Beurkundung, finden Sie auf der gemeinsamen Website der deutschen Vertretungen in den USA hier .

Es wird darauf hingewiesen, dass Unterschriftsbeglaubigungen und Identitätsprüfungen für Kontoeröffnungen, Kreditvergaben o.Ä. von deutschen Auslandsvertretungen nicht vorgenommen werden dürfen.

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Beglaubigung von Kopien, Lebensbescheinigung und sonstige konsularische Bescheinigungen (inklusive Führungszeugnis)

Beglaubigung von Kopien, Lebensbescheinigungen (Pension) und sonstige konsularische Bescheinigungen

 

Nicht für die Einreichung von Anträgen von Staatsangehörigkeits- oder Personenstandsangelegenheiten.

 

Hier können Sie einen Termin vereinbaren,

- wenn Sie beglaubigte Kopien von Dokumenten benötigen, welche nicht mit einem Staatsangehörigkeitsantrag oder einer Familienangelegenheit (Geburtsanzeige, Namenserklärung, Anerkennung der Scheidung) zusammenhängen

- wenn Sie eine Lebensbescheinigung benötigen

- oder wenn Sie eine andere konsularische Bescheinigung (z.B. Ausfuhrbescheinigung, Urnenbescheinigungen, Führungszeugnis) benötigen.

Genauere Informationen, auch zu den mitzubringenden Unterlagen, finden Sie auf unserer Website.

Es werden keine Unterschriften beglaubigt.

Für Unterschriftsbeglaubigungen buchen Sie bitte einen Termin in der Kategorie "Unterschriftsbeglaubigungen".

 

Für Kopienbeglaubigungen, die im Zusammenhang mit einem Antrag zu Staatsangehörigkeits- oder Familienangelegenheiten stehen, buchen Sie bitte einen Termin in der jeweiligen Kategorie.

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