Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Washington
Bitte wählen Sie einen Bereich aus
Die Deutsche Botschaft in Washington DC ist für nachfolgende Bundesstaaten zuständig: Maryland, Virginia, West Virginia, Delaware und District of Columbia.
Sollten Sie außerhalb dieser Zuständigkeitsbereiche wohnen, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige deutsche Konsulat.
Sind Sie US-Staatsangehöriger und beabsichtigen die Einreise zwecks Studium oder Familienzusammenführung, beachten Sie bitte, dass Sie auch weiterhin visumsfrei nach Deutschland einreisen können, um ihre Aufenthaltserlaubnis vor Ort zu beantragen. Ein Visumsverfahren ist in diesen Fällen nicht vorgeschrieben.
Informationen zum Visumsverfahren und zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf unserer Website. Dort finden Sie auch Informationen, ob Sie ein Visum benötigen. Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig, bevor Sie einen Termin für die Beantragung eines Visums buchen.
Bitte beachten Sie, dass ein Visum keine Garantie ist, dass die zuständige deutsche Bundespolizei die Einreise nach Deutschland gestattet.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft im Visumsbereich regelmäßig für mehrere Wochen im Voraus ausgebucht ist. Bitten um Sondertermine kann mangels entsprechender Schalterkapazitäten in der Regel nicht entsprochen werden. Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, stornieren Sie ihn bitte, um anderen Antragstellern die Antragstellung zu ermöglichen. Nach Stornierung können Sie selbst einen neuen Termin buchen.
Auf unserer Website finden Sie ausführliche Informationen zur Passbeantragung und eine Liste mit Unterlagen, die für die Passbeantragung benötigt werden. Bitte lesen Sie diese Informationen genau durch, bevor Sie einen Termin für die Beantragung Ihres Reisepasses oder Personalausweises vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass pro Termin nur ein Passantrag bzw. ein Personalausweisantrag für EINE Person angenommen werden kann. Buchen Sie bitte, wenn Sie für mehrere Familienmitglieder Pässe/Personalausweise beantragen wollen, entsprechend mehrere, ggf. zeitlich hintereinander liegende Termine. Abhängig von hoher Nachfrage kann es vorkommen, dass Termine bereits ausgebucht sind oder länger im Voraus gebucht werden müssen.
ACHTUNG: Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 5 Staatsangehörigkeitsgesetz erklären möchten, können erst nach Erhalt ihrer „Einbürgerungsurkunde“ einen Passantrag stellen.
Aufgrund der hohen Nachfrage kann es derzeit zu längeren Wartezeiten für Termine kommen. Termine werden drei Monate im Voraus freigegeben.
Wir empfehlen, das Terminsystem regelmäßig auf Stornierungen zu überprüfen, da kurzfristig neue Termine verfügbar werden können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ausstellung eines deutschen Passes an Erwachsene:
Wenn Sie zum ersten Mal einen deutschen Reisepass beantragen möchten oder Ihr letzter Reisepass vor mehr als 15 Jahren abgelaufen ist beachten Sie bitte die folgende Hinweise:
Ihr Antrag muss vorgeprüft werden, bevor Sie einen Termin zur Passbeantragung buchen können. Nur so können wir den bestmöglichen Service bieten.
Bitte senden Sie uns dafür eine E-Mail an konsulat@wash.auswaertiges-amt.de und geben im Betreff das Stichwort „Erstpass“ an. In der Email erwähnen Sie bitte Ihren Namen, Geburtsdatum sowie Datum und Umstand des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit.
Weitere Informationen zum Ablauf werden Ihnen daraufhin in Kürze an Ihre E-Mailadresse übermittelt. Überprüfen Sie bitte auch regelmäßig Ihren Spam-Ordner.
Für Kinder dieses Personenkreises gilt dasselbe.
- Namenserklärungen
- Registrierung von Eheschließungen im Ausland
- Registrierung von Auslandsgeburten
- Anerkennung von ausländischen Ehescheidungen
Wichtiger Hinweis: Dies ist kein Termin für die Beantragung eines Reisepasses!
Staatsangehörigkeitsrecht
Die Deutsche Botschaft in Washington DC ist für nachfolgende Bundesstaaten zuständig: Maryland, Virginia, West Virginia, Delaware und District of Columbia.
Sollten Sie außerhalb dieser Zuständigkeitsbereiche wohnen, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige deutsche Konsulat.
Bevor Sie einen Termin buchen, nutzen Sie unser umfangreiches Informationsangebot auf unserer Webseite oder kontaktieren Sie uns gerne konsulat@wash.auswaertiges-amt.de.
Hier können Sie sich einen Termin buchen für
- das Einreichen von Anträgen auf Einbürgerung,
- die Einleitung von Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
- die Abgabe von Erklärungen zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Beglaubigte Kopien
Eventuell erforderliche Kopiebeglaubigungen können während Ihres Termins hier vorgenommen werden. Bitte bringen Sie zu diesem Zweck die Originalunterlagen mit.Die Vereinbarung eines separaten Beglaubigungstermins oder die Einholung von Kopiebeglaubigungen durch US-Notare ist daher nicht notwendig.
Vielleicht sind Sie schon deutscher Staatsangehöriger?
Die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung (insbesondere bei Geburt eines Kindes mit einem deutschen Elterteil) tritt in der Regel automatisch ein und bedarf keines gesonderten Verfahrens, sofern der deutsche Elternteil nicht nach dem 31.12.1999 außerhalb Deutschlands geboren wurde. Bei Geburt eines Kindes mit nachweislich deutschen Eltern in den USA kann in der Regel direkt ein Termin zur Passbeantragung (bitte beachten Sie hier die Hinweise bei Erstbeantragung) gebucht werden.
Da die Nachfrage nach Terminen dauerhaft hoch ist, sind die Termine an der Botschaft in Washington DC. oft schnell ausgebucht! Sollten Sie keinen verfügbaren Termin in Ihrer Kategorie finden, möchten wir Sie bitten, es zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Für alle konsularischen Dienstleistungen, die nicht in die Bereiche I. bis V. fallen, buchen Sie bitten einen Termin in dieser Kategorie. Hierunter fallen:
- Unterschriftsbeglaubigungen auf Vollmachten oder Genehmigungserklärungen
- Unterschriftsbeglaubigungen zur Ausschlagung eines Erbes
- Unterschriftsbeglaubigungen zur Beantragung eines Führungszeugnisses
- Unterschriftsbeglaubigungen zur Eröffnung von Sperrkonten
- Lebensbescheinigungen
- Beglaubigung von Kopien -> nicht Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Ausfuhrbescheinigungen zum Zweck der Erstattung der MwSt

