Terminvergabesystem des Auswärtigen Amts — Bischkek

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Nationales Visum - kurzzeitig kontingentierte Beschäftigung - bis 8 Monate

Terminbuchungen in dieser Kategorie sind nur zulässig für eine angestrebte kurzzeitig kontingentierte Beschäftigung (§ 15d BeschV) von bis zu 8 Monaten bei vorliegender Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Anträge als Fachkraft mit qualifizierter Berufsausbildung (§ 18a AufenthG) oder mit akademischer Ausbildung ( § 18b AufenthG) bzw. Anträge auf Erteilung einer blauen Karte EU ( § 18g AufenthG) sind ausschließlich über das Auslandsportal einzureichen.

Nationales Visum

Wenn Sie vorhaben, sich länger als 90 Tage im Halbjahr in Deutschland aufzuhalten, benötigen Sie ein nationales Visum.

 Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie bitte aufmerksam das Ihrem Reisezweck entsprechende Merkblatt und nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis:

  • Die Bearbeitungszeit Ihres Antrages kann bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Bitte kalkulieren Sie dies bei Ihrer Reiseplanung ein.
  • Bitte vereinbaren Sie grundsätzlich für jeden einzelnen Antragsteller einen individuellen Termin, auch wenn Sie zusammen mit minderjährigen Kindern oder Ihrem Ehepartner ausreisen.

 




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